Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub direkt nach Mutterschutz

Frage: Urlaub direkt nach Mutterschutz

Katsche

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Sehr geehrte Frau Bader, vorab vielen vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage. Leider habe ich noch eine ergänzende Frage. Ich hatte gefragt, ob es möglich ist, direkt nach dem Mutterschutz Urlaub zu nehmen und erst danach die Elternzeit zu beginnen. Folgende Verteilung ist der Plan: 1+2 Lebensmonat: Mutterschutz (2 Basis Elterngeld Monate "verbraucht") 3+4 Lebensmonat: Urlaub 5-17 Lebensmonat: Elternzeit und Elterngeld (Basis Elterngeld und Elterngeld plus) 18-21 Lebensmonat: Partnerschaftsbonus Monate mit meinem Ehemann (beide reduzierte Arbeitszeit auf 25-30 Stunden) ab 22. Lebensmonat: keine Elternzeit und kein Elterngeld mehr. Mein Mann nimmt noch einen Monat Elternzeit und Elterngeld direkt nach der Geburt und einen Monat im 12. Lebensmonat. Sie hatten mir auf meine erste Frage geantwortet, dass Sie mir raten würden den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen, weil ich sonst Elterngeld verlieren würde. Könnten Sie mir bitte erklären warum ich Elterngeld verlieren würde? Ich würde den Urlaub ja auch nach der Elternzeit nehmen, aber das ist (soweit ich mich belesen habe) nicht möglich wenn ich die Partnerschaftsbonus Monate erst nach dem 15. Lebensmonat in Anspruch nehmen möchte weil ab dem 15. Lebensmonat ein dauerhafter Bezug des Elterngeldes gegeben sein muss. Ergänzende Frage: Müssen mein Mann und ich in Elternzeit sein um die Partnerschaftsbonus Monate zu erhalten? Über eine Antwort oder andere Ideen würde ich mich sehr freuen! Vielen, vielen Dank Katja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Basiselterngeld (Elterngeld im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2) kann nur während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Liebe Grüße NB


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