Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da mein Arbeitgeber sich gerade querstellt, hab ich verständlicherweise ein paar Fragen zu der Richtigkeit seiner Behauptungen. Mein Mutterschutz beginnt am 3.3. und endet am 9.6. Nun die Fragen: 1) Habe ich für den Monat Juni noch den vollen Urlaubsanspruch (2,5 Tage), oder gilt der Urlaubsanspruch nur für volle Monate? 2)Kann sich ein Tarifvertrag einfach über das Mutterschutzgesetz hinwegsetzen? 3) Mein Arbeitgeber behauptet, das er nach der Geburt zu dem Mutterschaftsgeld kein Arbeitgeberzuschuß mehr zu zahlen braucht, da das bei uns Tarifrechtlich so geregelt ist??? Das heißt ja, das mir hier deutliche Gehaltseinbußen entstehen! Ist dies überhaupt rechtens? (seit wann sind denn Tarifverträge zu ungunsten der Arbeitnehmer ausgelegt?) 4) Sofern Anspruch auf Arbeitgeberzuschuß besteht, gilt er für den ganzen Monat Juni oder anteilig auf die Arbeitstage? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen Vikky
Hallo, 1.Sie haben bis zu dem Ende des letzten Monats, in dem Mutterschutz ist, Urlaubsanspruch. 2. Nein, wird auch nie geschehen 3.Kann ich nicht glauben. Halte ich für falsch 4.ANteilig Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, habe gelesen, daß sich das Mutterschaftsgeld aus den 25 DM von der KK und dem Arbeitgeberzuschuß aus dem Nettoverdienst der letzten 3 Monate zusammensetzt. Wie ist es aber, wenn ich nur 4 Wochen vor der Mutterschutzzeit wieder arbeiten gehen, da ich vorher 2 Jahre im Erziehungsurlaub war ? VG Silke
Liebe Frau Bader, Mein Gehalt setzt sich zusammen aus Grundgehalt plus Umsatzbeteiligung. Der Arbeitgeber hat jedoch das Mutterschaftsgeld nur bis zum Netto-Grundgehalt aufgestockt. Das tatsächliche durchschnittliche Nettogehalt der letzten drei Arbeitsmonate war aber durch die Tantiemen viel höher. Ist es richtig, dass Tantiemen nicht in den Arb ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin privat krankenversichert. Mein Arbeitgeber hat mich nun informiert, daß - ich während der Zeit des Mutterschutzes zwar meine Entgelt-Bezüge erhalte, jedoch keinen arbeitgeberseitigen Zuschuss mehr zur PKV. Ist dies denn richtig oder habe ich weiterhin einen Anspruch auf den arbeitgeberseitigen Zuschuss zur Krankenve ...
Hallo. Zum 31.12.16 endet meine Ez des ersten kindes. Ab 1.1.17 arbeite ich wieder und gehe am 15.1.17 in muschu des zweiten kindes. Habe ich anspruch auf den vollen arbeitgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld, auch wenn ich vorher keine vollen 3 monate gearbeitet habe? Wie ist hier die berechnungsgrundlagefür den ag zuschuss zu mutterschaftsgeld? ...
Sehr geehrte Damen und Herren, für mein erstes Kind erhalte ich noch ElterngeldPlus bis zum 18.06.2018. Ich befinde mich nun in einer erneuten Schwangerschaft mit voraussichtlichem Geburtstermin zum 29.06.2018. Ich arbeite zur Zeit auf 450€ Basis neben dem Bezug zum ElterngeldPlus. Um nun die volle Aufstockung für den Mutterschutz zu er ...
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund von Corona muss mein Mann arbeitsbedingt im Winter in ein anderes Bundesland umziehen. Aktuell bin ich im 6. Monat schwanger und würde gerne ca. 4 Wochen vor der Geburt hinterherziehen. Kann mir mein aktueller Arbeitgeber den Zuschuss für das Mutterschaftsgeld kürzen aufgrund des Umzuges oder sollte ich meinem A ...
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit und vermutlich noch bis zum Beginn meines Mutterschutzes krank geschrieben und erhalte ab Ende diesen Monats Krankengeld. Meine letzten regulären 3 Monatsgehälter werden daher Oktober, November und der fast komplette Dezember sein. Bin ich dazu berechtigt, den AG-Zuschuss dennoch zu erhalten und wenn ja, wer ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind