Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug-Mutterschutz-Arbeitgeberzuschuss

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umzug-Mutterschutz-Arbeitgeberzuschuss

Marmeladenherz

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Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund von Corona muss mein Mann arbeitsbedingt im Winter in ein anderes Bundesland umziehen. Aktuell bin ich im 6. Monat schwanger und würde gerne ca. 4 Wochen vor der Geburt hinterherziehen. Kann mir mein aktueller Arbeitgeber den Zuschuss für das Mutterschaftsgeld kürzen aufgrund des Umzuges oder sollte ich meinem Arbeitgeber erst später mitteilen, das ich wegziehe? Liebe Grüße.


Mitglied inaktiv

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Ein Umzug ist zu Beginn der Mutterschutzfrist und in der Mutterschutzfrist kein Problem. Du solltest deine Anschrift immer mitteilen, damit der AG dir die Lohnbescheinigungen usw. zusenden kann.


Felica

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Denke daran, du kannst in der EZ wohnen wo du magst. Teile dem AG nur die neue Adresse mit. Zum Ende der EZ beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, sonst die vertraglich. In der EZ darfst du bis zu 30 Std diw Woche arbeiten, mit Zustimmung des AG auch woanders. Ich würde also den Mutterschutz abwarten, dann spätestens eine Woche nach Geburt die EZ mitteilen und dabei auch die neue Adresse. Niemand weiss was nach deiner EZ kommt, evtl wird dein Mann ja wieder zurückversetzt, deshalb würde ich auch erst kündigen wenn gar nichts anderes mehr möglich ist.


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