diverses
Guten Tag Frau Bader, ich bin privat krankenversichert. Mein Arbeitgeber hat mich nun informiert, daß - ich während der Zeit des Mutterschutzes zwar meine Entgelt-Bezüge erhalte, jedoch keinen arbeitgeberseitigen Zuschuss mehr zur PKV. Ist dies denn richtig oder habe ich weiterhin einen Anspruch auf den arbeitgeberseitigen Zuschuss zur Krankenversicherung? Sollte ich einen Anspruch haben, wo steht dies geschrieben, so dass ich mich darauf beziehen kann? Vielen Dank für Ihren Rat.
Hallo, es besteht leider kein Anspruch zum Zuschuss des Ag, wenn man privat versichert ist. Eigentlich komisch Liebe Grüsse NB
desireekk
Hallo 2000 und 2001 habe ich den hälftigen Zuschuß der AGs auch im MuSchu erhakten. Allerdings sagte mir Google gerade auch genau das, was Dein AG sagt :-( Viele Grüße Désirée
schneemaus77
Hallo, ich kann Dir aus eigener Erfahrung (entbunden Oktober 2010) sagen, dass es leider so ist, dass Du als privat versicherte nur den Arbeitgeberzuschuss ohne den Zuschuss für die PKV und private Pflegeversicherung erhälst. Noch dazu bekommst Du als PKV nur das Mutterschaftsgeld von der Bundesversicherungsamt (max. 210 €), welches zu beantragen musst. Die GKV zahlt ja 13 Eur pro Tag, was die PKV nicht macht. Unter dem Strich erhälst Du dabei in der Mutterschaftszeit damit weniger Lohn als wenn die GKV versichert wärst. :-) LG Schneemaus
desireekk
Hallo, übrigens habe ich wg. dem fehlenden KK-Geld (als PKV-Versicherte) (und einer anderen Lohnkomponente) bis zum Tag der Geburt gearbeitet. Mir ging es prima und ich hatte bedeutend mehr Geld in der Tasche :-) Désirée
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