hansimglück99
Hallo. Zum 31.12.16 endet meine Ez des ersten kindes. Ab 1.1.17 arbeite ich wieder und gehe am 15.1.17 in muschu des zweiten kindes. Habe ich anspruch auf den vollen arbeitgeberzuschuss zum mutterschaftsgeld, auch wenn ich vorher keine vollen 3 monate gearbeitet habe? Wie ist hier die berechnungsgrundlagefür den ag zuschuss zu mutterschaftsgeld? danke für Ihre antwort!
Hallo, ja, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bekommst das, was du bekommen würdest, wenn du in der Zeit arbeiten gehst. Kehrst du Vollzeit zurück bekommst du auch vollen Lohn im Mutterschutz. LG Lilly
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