Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn ich nur 4 Wochen vor Mutterschutz arbeite, wie setzt sich der Arbeitgeberzuschuß vom Muschug. zusammen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wenn ich nur 4 Wochen vor Mutterschutz arbeite, wie setzt sich der Arbeitgeberzuschuß vom Muschug. zusammen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, habe gelesen, daß sich das Mutterschaftsgeld aus den 25 DM von der KK und dem Arbeitgeberzuschuß aus dem Nettoverdienst der letzten 3 Monate zusammensetzt. Wie ist es aber, wenn ich nur 4 Wochen vor der Mutterschutzzeit wieder arbeiten gehen, da ich vorher 2 Jahre im Erziehungsurlaub war ? VG Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo zusammen, ja , es werden die letzten gearbeiten Monate genommen, im Zweifel also auch vor dem EU. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallochen! Geht mir genauso.Ich bin ab Januar wieder arbeiten und erhalte ab 01.02. Mutterschutzgeld von der KK und vom Arbeitgeber.Ich hatte bei der KK angerufen und die haben mir gesagt das es bei nur 4 Wochen dann vor dem Erziehungsurlaub mit dazu genommen wird wenn du im Arbeitsverhältniss gestanden hast.Man hat also keinen Verlust. LG Chalet


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