Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterschied teilzeit und teilzeit in elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterschied teilzeit und teilzeit in elternzeit

Bine.30

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Liebe Frau Bader, Noch vor ein paar jahren war es üblich, die stelle an der bisherigen schule freizuhalten, bis die kolleginnen aus der elternzeit zurückkommen. Eine rückkehr war quasi sicher, auch wenn tatsächlich nur ein recht auf eine stelle im schulbezirk bestand. Bei der neuen personalpolitik wird deutlich mehr hin und hergeschoben, abgeordnet und versetzt. Nach der elternzeit ist die eigene stelle oft anderweitig besetzt, so dass dann der wechsel an eine andere schule ansteht. (Wo vielleicht gerade jemand in ez ist) Rechtlich völlig in ordnung, im alltag aber organisatorisch sehr schwierig. In der praxis handhaben die kollegen es so, dass sie genau dann ihre ez beenden (meist nach wenigen monaten) wenn in der eigenen schule bedarf besteht und auf teilzeit reduzieren, da es dann einfacher ist, zurück zu kommen. Erhöht werden kann dann nach Bedarf. Mich würde jetzt interessieren, ob es in dieser situation rechtlich einen unterschied macht, ob ich früh die elternzeit beende, auf teilzeit runterreduziere und später wieder hochgehe oder ob ich länger elternzeit mache und dann für teilzeit in elternzeit mit ein paar stunden arbeite und danach aus der elternzeit voll zurückkomme. Ist es so, dass ich bei teilzeit in elternzeit zwar in meiner schule bin, offiziell aber noch in ez bin und deswegen weiter um meine stelle bangen muss? Wie ist es mit dem elterngeld bei beiden variationen? Bekommen mein mann und ich die zusatzmonate auch, wenn ich nach z.b. 9 monaten teilzeit mache und die elternzeit beende? Oder müssten wir beide teilzeit in elternzeit machen? Könnte ich das halbe eg lange strecken und ein paar stunden teilzeit dazuverdienen? Habe gehört, dass ab dem 13. monat das gehalt nicht mehr verrechnet wird? Vielen dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Teilzeit in Elternzeit bringt einen Vorteil, dass man nicht kündbar ist, aber Sie sind Augenscheinlichbeamtin 2. Ob die Chancen besser sind, auf den alten Job zurückzukehren, wenn man in der Schule vorher schon gearbeitet hat, kann ich nicht sagen. 3. Bezüglich des Elterngeldes haben Sie 14 Monate frei, die können Sie mit Ihrem Mann verteilen wie Sie wollen 4.Sie bekommen zwei Zusatzmonate Elterngeld plus, wenn beide für diese Zeit höchstens 25 h arbeiten Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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TZ in EZ hat vor allem den Vorteil, dass Du unkündbar ist, ansonsten arbeitest Du Teilzeit wie jeder andere. Und sie endet automatisch wenn deine EZ endet. D.h wenn Du z.B. 2 Jahre EZ machst und dann im 2. Jahr TZ arbeitest, dann würde nach dem Ende des 2. Jahres automatisch wieder dein Vollzeitvertrag gelten ohne dass Du da nochmal neu verhandeln musst. Ansonsten bist Du auch während der TZ in EZ nicht freigestellt, was man bei voller EZ ist. Ich würde also annehmen, dass also die gleichen Regelungen hier gelten egal ob mit oder ohne EZ TZ gearbeitet wird. Wissen tue ich das aber nicht. EG bekommst Du nur, wenn Du TZ in EZ machst, denn sonst bist Du ja nicht in EZ und EG bekommst du nur wenn Du auch EZ machst. Beendest Du Deine EZ nach 9 Monaten, verbleiben Euch insgesamt 5 Monate EG, die Dein Mann in Anspruch nehmen kann. Er muss für das normale EG keine Teilzeit arbeiten. Es gibt noch die Partnerschaftsmonate (schließen sich an den EG Bezug an!), das sind zusätzliche 4 Monate, in denen man EGPlus beziehen kann, wenn dann tatsächlich beide Teilzeit arbeiten. Bei der Partnerschaftsmonaten müssen aber beide gleichzeitig mindestens 25h Teilzeit arbeiten. Bei der normalen Teilzeit in EZ reichen 15h. Wenn man die Partnerschaftsmonate beginnt muss vorher von Geburt des Kindes an immer irgendjemand in EZ gewesen sein. Also nicht die ganze Zeit die gleiche Person, aber es darf keinen Monat geben, in dem niemand in EZ war. Du kannst mit EGPlus (hälftige Auszahlung) die Auszahlungzeit verlängern. EGPlus wird nur in den Basismonaten mit eventuellem Einkommen verrechnet. Das ist im Prinzip die erste Hälfte der Monate. Wenn man seine 12 EG-Monate als Frau voll als EG-Plus-Monate nimmt (also 2 EG Monate für die Mutterschutzzeit + 10x2=20 Monate mit EGPlus), wäre ein Zuverdienst ab dem 1. Geburtstag ohne Abzüge möglich. Nimmt Dein Mann mehr EG Monate, dann auch schon eher. Ansonsten ist es sowohl bei EG als auch bei EGPlus möglich zwischen 15h und 30h Teilzeit zu arbeiten. Das EG berechnet sich dann aus dem verbleibenden Verdienstausfall. Beispiel: Du verdienst normal 1800 EUR bei 40h Woche netto und gehst auf 20h runter, dann würdest Du ja noch (grob überschlagen) 900 EUR Gehalt bekommen. Aus den "verlorenen" 900 EUR wird dann das EG berechnet. Wie hoch das wäre, kannst Du im EG-Rechner vom Ministerium ausrechnen lassen. Bei EGPlus wäre es die Hälfte des errechneten EG, das Du ausgezahlt bekommst. Um zu überschlagen, wieviel Geld ihr in welcher Situation bekommt, kann ich nur den ausführlichen EG-Rechner vom Ministerium empfehlen. Dort kann man angeben, was man vor hat zuzuverdienen in welchem Monat und welche Auszahlungsform man für welche Monate will und der spuckt am Ende eine Liste der Gelder aus, die man erhalten würde. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. LG Lilly


SumSum076

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Kleine Korrektur: Elternzeit ist keine Voraussetzung für Elterngeld. Allerdings darf nicht mehr als 30 Std gearbeitet werden. Hatte man vorher zB nur einen Vertrag über 25 Std., kann der Vertrag einfach weiter erfüllt werden - und dennoch Elterngeld bekommen. Natürlich wird dann das Einkommen angerechnet. Ansonsten: sehr gut erklärt! Gruß Sabine


Bine.30

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Ich meine auch beim letzten mal nach sieben monaten elternzeit noch ein paar euro bekommen zu haben. Da aber nach altem elterngeld alles verrechnet wurde, hatte ich mit teilzeit etwa genauso viel geld als wäre ich zuhause geblieben.


Bine.30

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Es geht nicht darum, meinen job zu behalten. Ich bin ja beamte. Es geht darum genau auf meinen alten arbeitsplatz zurückzukommen.


Mitglied inaktiv

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Elterngeld ohne Elternzeit verstehe ich nicht. Wenn man den Originalvertrag mit den gleichen Stunden laufen lässt hat man keinen Einkommensverlust. Worauf sollte man dann EG bekommen? Das Ministerium schreibt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedoch regelmäßig ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen, um im Arbeitverhältnis gegenüber ihrem Arbeitgeber ihren Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung geltend zu machen und das Elterngeld nutzen zu können. LG Lilly


NettiB

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Hallo. Mir wurde der Unterschied am Infotelefon vom Bundesministerium so erklärt, dass auf Grund der Arbeit in TZ in Elternzeit eine Änderung des Arbeitsvertrages nicht nötig ist. Bei mir wäre es so, dass ich 26 Stunden in TZ gehe in Elternzeit und nach Ende der Elternzeit mein Vollzeitvertrag weiter geht. Beendet man die Elternzeit und geht in Teilzeit hat man keinen Rechtsanspruch wieder eine Vollzeitstelle zu bekommen. Außerdem hat man in Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Die Anrechnung des Gehaltes ab dem 13. auf das Elterngeld erfolgt nicht da man quasi ja nur die Auszahlung auf mehr als 12 Monate gesplittet hat. Würdest du die Elternzeit beenden nach dem 12. Monat und es wurde noch nicht alles ausbezahlt, könntest du dir alles auf einmal auszahlen lassen.


SumSum076

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Dazu das BEEG, § 1: "Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder KEINE VOLLE ERWEBSTÄTIGKEIT ausübt." Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Das beantwortet meine Frage nicht, sorry. Aber egal. LG Lilly


SumSum076

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Wollte deine Frage auch gar nicht beantworten, nur aufklären, dass es auch ohne Elternzeit geht. Elterngeld...das Einkommen während der Elternzeit wird dann angerechnet und in diesem Fall soweit runtergekürzt, dass es nur den Mindestsatz gibt. Gruß Sabine


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