Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltszahlungen kürzen wegen neuem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltszahlungen kürzen wegen neuem Kind

Mitglied inaktiv

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Mein ex mann zahlt seit dem Gerichtsurteil vor vier Jahren den mindestunterhalt für unsere beiden Kinder, wie im Urteil genannt, obwohl er laut eigener Aussage fast nichts verdient (selbständiger). Nun hat er mir gesagt dass er ein drittes Kind aus einer kurzen Beziehung hat (wohl schon drei jahre alt) und diese Mutter natürlich auch Unterhalt haben möchte. Ihr zuständiges Jugendamt hätte den Unterhalt für alle drei Kinder errechnet (der Unterhalt für meine beiden Kinder würde natürlich deutlich sinken). Daraufhin will mein ex mann weniger Unterhalt an uns zahlen. Ist es aber einfach so rechtens oder müsste er nicht eine ÄnderungsKlage einreichen oder so? Habe ich das recht die unterlagen des anderen Jugendamts einzusehen? Könnte mir vorstellen dass das dritte Kind nur erfunden ist um Unterhalt zu sparen. Jeckyll


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nicht, Sie haben ja einen Titel. Da muss er auf Abänderung klagen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Genau, wenn es ein Urteil / Titel gibt, dann muss er auf Abänderung klagen. Solange der Titel besteht kannst Du den Gerichtsvollzieher schicken wenn er nicht nach Titel zahlt.


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