Mitglied inaktiv
Hallo, habe schon viel übner das Thema gelesen und nun ist doch wieder eine andere Situation. Mein Freund und ich haben eine 4-jährige Tochter und er hat aus einer vorherigen Beziehun´g noch einen 13-jährigen Sohn. Seit unsere Tochter geboren ist streiten wir mit dem JA Berlin. Es wurde vor Jahren ein Unterhaltstitel festgelegt. Durch die geburt unserer Tochter wollten wir diesen ändern. Die Kindsmutter stimmte aber nicht zu. Geht das einfach so? Jetzt hat mein Freund nach einem Zusatzstudium endlich eine Job (ist aber noch in der Probezeit) Das JA hat jetzt den Unterhalt neu berrechnet (natürlich höher als der vorherige Titel) und fordert nun von uns, dass wir einen neuen unterhaltstitel beim Amt unterschreiben. Mein Freund ist aber noch in der probezeit und was wenn er mal wieder arbeitslos wird oder wir noch ein weiteres Kind bekommen, dann stimmt die Mutter einer minderung wieder nicht zu und wir haben Pech gehabt? Wenn ein Titel besteht, kann das JA einen neuen fordern? Nach Aussage der Bearbeiterin beim JA wird das gesetzlich gefordert und wenn eine Änderung kommen würde, dann empfielt sie der Kindsmutter einer Minderung zuzustimmen. Ha, ha, ha !!!! Vielen Dank für eure Antworten Tina
Hallo, er muss nicht unterschreiben-wenn er unsicher ist, sollte er es auch nicht tun. Die KM muss ihn dann eben verklagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo tina, da ich als "zweitfrau" unterhaltsprobleme bei meinem LG ständig mitbekomme, antworte ich dir einfach mal. 1. unterschreibe nie!!! einfach so etwas beim JA. zur not nehmt euch zwei tage bedenkzeit. wenn ihr wegen der änderung des titels/ urkunde vom JA bedenken habt, dann geht zum amtsgericht, lasst euch einen beratungsschein ausstellen und sucht euch einen anwalt, der sich dann alles genau durchliest und gegebenenfalls eine abänderungsklage einreicht. der einfache weg ist es beim JA die urkunde ändern zu lassen, vorsicht manchmal bekommt man ungewollt/uninformiert einen widerruflichen zwangsvollstreckungsverzicht. - damit kämpfen wir seid zwei jahren.- oder ebend beim gericht eine abänderungsklage beantragen. wenn die KM probleme macht oder wenn ihr das gefühl habt, das JA ist nicht hilfreich, dann einen anwalt suchen. gruß, sandra
Mitglied inaktiv
Einen evt. höheren Unterhaltstitel nicht unterschreiben, denn den wieder abzuändern ist fast unmöglich! Um die Höhe des alten Unterhaltstitels herabzusetzen, bleibt euch leider nur die Klage gegen die KM, was leider selten Erfolgsaussicht hat, denn das Gericht fordert dann gern die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung oder die Annahme eines höherbezahlten Jobs. ..bei der Lage in Dt. ha, ha... Viel Glück! dyxsa
Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für eure Antworten, ihr macht uns Mut! Was ich aber nicht verstehe, wenn es scheinbar Keine gesetzlich Grundlage gibt, einen bestehenden Titel, wegen Aufnahme einer neuen Tätigkeit gibt, warum versucht das JA uns zu zwingen. Probieren die es einfach und gehen auf Dummfang???? Liebe Grüße Tina
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