lukyluke
Der Mangelfall ist bei Ihm automatisch mit Kind Nr.3 eingetreten. Jedoch sagt die Dame vom Jugendamt um das zu verhindern hat man den Titel gekürtz. Dewegen die Frage.. Zuerst die Kürzung um den Mindestunterhalt zu sichern oder die Senkung des Selbstbehalt zuerst kürzen ?? Was verstehe ich jetzt daran nicht. Er verdient 1900 netto...Sie 1800 Elterngeld. Wo bleibt der Zusammenleben vorteil und der Familienvergleich ?? Wir 3 fast Erwachsenen haben mit allem keine 2000 Euro für alles. Die 2 und ein halber haben dann fast 4000 netto für alles. Das verstehe ich nicht.
Hallo, wenn er einen Mangelfall hat ist ihr Einkommen als Taschengeld zu berücksichtigen. Das ollten Sie vor Ort von einem Kollegen abklären lassen. Liebe Grüße NB
Felica
Das JA kann keinen Titel kürzen. Das kann nur ein Richter. Hast du einen richterlichen Titel oder nur eine formlosen Unterhaltsberechnung?
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