Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kürzung des Gehalts bei Teilzeit in Elternzeit

Frage: Kürzung des Gehalts bei Teilzeit in Elternzeit

Nanina

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Hallo Frau Bader, ich habe vor, bei meinem bisherigen Arbeitgeber 20 Stunden in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Hierfür habe ich auch bereits eine mündliche Zusage erhalten. Nun möchte mein Arbeitgeber jedoch mein Gehalt nicht anteilig zahlen, sondern kürzen, da ich aufgrund des reduzierten Stundenumfangs ein geringeres Aufgabenspektrum abdecke  und z. B. während der Teilzeit keine Führungsverantwortung mehr habe.  Ist dies rechtlich zulässig? Danke für Ihre Einschätzung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  der alte Vertrag ruht und ein neuer kann vereinbart werden. Liebe Grüße NB 


Ani123

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Ja das ist richtig.  Ihr Arbeitgeber bezahlt sie für das was sie machen. Der VZ-Vertrag ruht.  Z. B. sind sie in VZ Teamleitung eines Projekts und bei TZ in EZ "nur" Mitarbeitende des Projekts. Das Gehalt einer Mitarbeitenden fällt geringer aus als bei der Teamleitung.  Für die TZ in EZ wird es einen neuen Vertrag gegeben.  Achten Sie darauf, dass dieser für die EZ befristet ist. Falls nicht, nicht unterschreiben. Der VZ-Vertrag würde sonst gekündigt sein. 


Dojii

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Da es sich hier um einen neuen oder Zusatzvertrag handelt, ist alles wieder neue Verhandlungssache.  In Elternteilzeit hat man zwar ein Recht auf eine bestimmte Wochenstundenzahl, aber nicht auf die selben Konditionen wie im Vollzeitvertrag. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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