Nanina
Hallo Frau Bader, ich habe vor, bei meinem bisherigen Arbeitgeber 20 Stunden in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Hierfür habe ich auch bereits eine mündliche Zusage erhalten. Nun möchte mein Arbeitgeber jedoch mein Gehalt nicht anteilig zahlen, sondern kürzen, da ich aufgrund des reduzierten Stundenumfangs ein geringeres Aufgabenspektrum abdecke und z. B. während der Teilzeit keine Führungsverantwortung mehr habe. Ist dies rechtlich zulässig? Danke für Ihre Einschätzung.
Hallo, der alte Vertrag ruht und ein neuer kann vereinbart werden. Liebe Grüße NB
Ani123
Ja das ist richtig. Ihr Arbeitgeber bezahlt sie für das was sie machen. Der VZ-Vertrag ruht. Z. B. sind sie in VZ Teamleitung eines Projekts und bei TZ in EZ "nur" Mitarbeitende des Projekts. Das Gehalt einer Mitarbeitenden fällt geringer aus als bei der Teamleitung. Für die TZ in EZ wird es einen neuen Vertrag gegeben. Achten Sie darauf, dass dieser für die EZ befristet ist. Falls nicht, nicht unterschreiben. Der VZ-Vertrag würde sonst gekündigt sein.
Dojii
Da es sich hier um einen neuen oder Zusatzvertrag handelt, ist alles wieder neue Verhandlungssache. In Elternteilzeit hat man zwar ein Recht auf eine bestimmte Wochenstundenzahl, aber nicht auf die selben Konditionen wie im Vollzeitvertrag.
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