Liebe Frau Bader, Mein Exmann NEU verheiratet mit 3. Kind seit 07/2019 zahlte bis jetzt 110 % Unterhalt für 2 Kinder. Seine neue Ehefrau bekommt als Ärtzin 1800 euro Elterngeld. Durch Kind Nr. 3 wird mir der Titel auf 100 % gekürzt und es erfolgt eine Zahlung des Mindestunterhaltes. Warum hat man meinen Titel gekürzt anstatt seinen Selbstbehalt zu senken, da sie durch Heirat eine Gemeinschaft haben und mehr an Geld zur Verfügung ??? Ich bekomme leider im Moment Erwerbsunfähigkeitsrente, Unterhalt jetzt 100 weniger und Kindergeld. Hoffe die Frage ist nicht zu persönlich. Was kostet eine Beratung bei Ihnen ?? vielen lieben Dank lukyluke
von lukyluke am 01.10.2019, 10:13