woellstadt1
Hallo, unserer fünfjährige Tochter geht in einen öffentlichen Kindergarten unserer hessischen Gemeinde. Seit Beginn von Corona wurden die Betreuungszeiten mehrmals durch die Einrichtung der Gemeinde gekürzt. Anfangs wurden die Betreuung generell um 14:00 Uhr beendet, wobei auf Corona als Grund verwiesen wurde. Inzwischen geht es jetzt seit mehreren Monaten wieder Mo-Fr wie vertraglich vereinbart bis 16:30 Uhr, nur Freitags endet die Betreuung weiterhin um 14 Uhr. Jetzt kam der neue Vertrag zur Betreuung zu den Eltern und dort soll wieder vereinbart werden Mo-Fr bis 16:30 Uhr. Da dies auch bis jetzt immer im Vertrag drin stand aber nicht eingehalten wurde, würde mich interessieren, wie sich das mit den Kosten genau verhält. Wenn ich eine Einrichtung buche und diese dann nicht in den vereinbarten Zeiten betreut, dann erwarte ich nicht unbedingt eine Entschädigung, aber doch eine Kürzung um die Menge der nicht betreuten Zeit. Ich habe nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden, ob meine Einstellung hier unnormal ist, bzw. welche rechtliche Grundlage ich geltend machen könnte. Ich hoffe ich konnte meine Frage vernünftig und verständlich beschreiben. Mit internetten Grüßen Jan
Hallo, Sie haben Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Stunden und, wenn diese nicht eingehalten werden, auf Schadenersatz. Liebe Grüße NB
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