Easy60
Hallo Frau Bader, uns wurde der Kitagutschein nachträglich von Ganztages- auf Halbtagsplatz geändert. Hintergrund ist das der Ehemann seinen Job verloren hat und ALG1 bezogen hat. Die Arbeitszeit betrug 8 Stunden. Muss ich nicht voll umfänglich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen und kann mich deshalb nicht um die Betreuung kümmern? Gibt es dazu vielleicht einen Paragraphen mit dem ich beim Jugendamt argumentieren kann? Vielen Dank
Hallo, sie schreiben nur vom Status Ihres Ehemannes, aber nicht von Ihrem. So kann ich das leider nicht beantworten. Liebe Grüße NB
Pamo
Ich vermute, das JA geht davon aus, dass der arbeitslose Vater betreut und du daher nicht zur Verfügung stehen musst.
Easy60
Auf der einen Seite steht da JA. Die sagen das ich, weil ich ja Arbeitssuchend bin, die Betreuung der Kinder übernehmen kann und uns deshalb nur ein Halbtagsplatz zusteht. auf der anderen Seite steht das JC. Die sagen, ich muss voll umfäglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das kann ich ja nicht wenn die Betreuung der Kinder nicht gesichert ist. Zumal es ja nicht so leicht ist einen Ganztagesplatz zu bekommen. Die Kita gibt diesen, eigentlich unseren, Platz ja weiter.
Pamo
Wenn ihr wieder in Arbeit seid, dann steht euch der volle Platz sofort wieder zu.
Easy60
Ja, das ist schon klar. Es geht um die Kürzung wärend der Arbeitslosigkeit und die daraus resultierenden Kosten, die wir jetzt tragen sollen. Ist das Rechtens oder nicht?
netteKlarinette
Welche Kosten entstehen denn daraus?
Easy60
Die Betreuungszeit wurde rückwirkend von Ganztags auf Halbtags Betreuung reduziert. Da die Kinder aber Ganztags angemeldet waren sind Kosten entstanden. Die Kinder waren zwar nicht immer so lange da, aber das interessiert natürlich nicht.
Sternenschnuppe
Ihr habt einen Anspruch auf Halbtags. Nur wenn ihr arbeitet erhöht sich dieser. Es ist eure Pflicht Veränderungen zu melden. Ich befürchte die habt ihr nicht getan. Darum müsst ihr die Differenz nun selbst zahlen. Plätze sind knapp in vielen Regionen. Da gehen Eltern vor die bereits Arbeit haben. Vielleicht könnt ihr eine Ratenzahlung vereinbaren.
Neverland
Lasse dich nicht verunsichern. Einspruch einlegen. Wenn ihr beide Anspruch auf ALG in Höhe VZ habt und auch arbeitslos gemeldet seit, habt ihr Anspruch auf einen VZ-Betreuungsplatz. Den ihr müsst jederzeit von einem Tag auf den nächsten in der Lage sein, den neuen Arbeitsplatz anzutreten. Sieht anders aus, wenn einer von euch gar nicht arbeiten kann oder will oder nur in Höhe TZ. Dann kann der Anspruch gekürzt werden. Üblicherweise wird ein wochenumfang angegeben. Evtl daher ein Missverständnis. Weil du von 8 Std schreibst.
Sternenschnuppe
Vielleicht regional unterschiedlich. Hier werden reale Jobs benötig. Inklusive Bestätigung vom Arbeitgeber zu welchen Arbeitszeiten gearbeitet wird. Dementsprechend gibt es Stunden über den Anspruch hinweg. Sonst sind Vollzeitplätze belegt obwohl die Eltern Zuhause sind..Und jemand muss ALG2 beantragen obwohl er Arbeit hat.
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