Kürzung Urlaub Elternzeit - nicht volle Monate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kürzung Urlaub Elternzeit - nicht volle Monate

Sehr geehrte Frau Bader, Meine aktuelle Frage dreht sich um die Kürzung des Urlaubsanspruch. Zum aktuellen Beispiel: Der Mutterschutz beginnt am 30.09.20 bis zum 05.01.21. Mit anschließer Elternzeit bis zum 21.07.21 (ab. 22.07. wieder im Arbeitsverhältnis). Zu meiner Frage: Darf für die Monate Januar 2021 und Juli 2021 der Urlaub gekürzt werden? Falls ja, um wie viel? Ich lese bisher immer nur das der Urlaub um ein zwölftel gekürzt werden darf bei VOLLEN Monaten in Elternzeit. Gibt es hier eine Gesetztesgrundlage oder kann hier ggf. auch der Arbeitgeber selber mit entscheiden? Vielen Dank im voraus.

von Meins am 06.02.2022, 02:07



Antwort auf: Kürzung Urlaub Elternzeit - nicht volle Monate

Hallo, Sie haben Recht. Der Monat muss KOMPLETT in EZ gewesen sein, damit der Urlaub für diesen Monat wegfällt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2022



Antwort auf: Kürzung Urlaub Elternzeit - nicht volle Monate

es können die monate um 1/12 gekürzt werden, die man voll in ez ist. wäre man nur einen tag nicht in ez, keine kürzung. schau mal hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-passiert-mit-meinem-urlaubsanspruch-waehrend-der-elternzeit--124900

von mellomania am 06.02.2022, 08:29



Antwort auf: Kürzung Urlaub Elternzeit - nicht volle Monate

Für Januar und Juli haben sie vollen Urlaubsanspruch. Dieser besteht, sobald 1 Tag in dem Monat als Arbeitstag gilt. Dazu zählen auch Wochenende, Feiertage oder wenn man Urlaub hat. Deshalb kann der Arbeit nur für die 5 Monate (Februar bis Juni) gekürzt werden, wo sie ganz in EZ sind.

von Ani123 am 06.02.2022, 20:39



Antwort auf: Kürzung Urlaub Elternzeit - nicht volle Monate

Das ist in § 17 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt: "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet."

von Dojii am 07.02.2022, 07:56



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