Kürzung Weihnachtsgeld auf 0,00€ wegen Elternzeit zulässig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kürzung Weihnachtsgeld auf 0,00€ wegen Elternzeit zulässig?

Hallo, laut Arbeitsvertrag steht mir eine Sondervergütung im November in Höhe eines Gehaltes zu. Diese Zahlung hat meiner Meinung nach Mischcharackter (wird gezahlt, wenn AV ungekündigt ist, muss zurück gezahlt werden bei Austritt bis Quartal nach Zahlung, wird im Eintrittsjahr anteilig gezahlt und wird bei Krankheit gekürzt) Die mir unklare Klausel lautet: "Die innerhalb eines Jahres - jeweils vom 1.11 eines Kalenderjahres bis 31.10. des darauf folgenden Kalenderjahres - auftretenden Krankheits- und sonstigen Tage ohne Arbeitsleistung - nicht jedoch Erholungsurlaubstag nach dem Bundesurlaubsgesetz und Zeiten der Muttterschutzfristen - mindern die Sonderzahlung insgesamt pro Fehltag um ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt (inkl. Sonderzahlung). Unentschuldigte Fehltage führen zu einer Minderung um 1/30-tel." Der Mutterschutz ging bis 15.6., anschließend begannen 2 Jahre Elternzeit. Der Arbeitgeber hat nun die Zeiten der Elternzeit als Fehltage definiert und möchte kein-auch nicht anteiliges Weihnachtsgeld- zahlen. Ist das zulässig?

von Mee1234 am 09.12.2015, 09:52



Antwort auf: Kürzung Weihnachtsgeld auf 0,00€ wegen Elternzeit zulässig?

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Bewertung von Verträgen kann ich hier nicht vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2015



Antwort auf: Kürzung Weihnachtsgeld auf 0,00€ wegen Elternzeit zulässig?

Ja,das passt ja auch. Etwa 137 Tage Elternzeit bis zum 31.10., das ist weder Mutterschutz oder Erholungsurlaub, also verfallen pro Tag ein Viertel des Tagesanspruches. Macht bei der Summe über 34 Tage, also über 30 und es bleibt nix über. Elternzeit ist als Ausnahme ja nicht erwähnt.

von Sternenschnuppe am 09.12.2015, 11:31



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