Hallo, laut Arbeitsvertrag steht mir eine Sondervergütung im November in Höhe eines Gehaltes zu. Diese Zahlung hat meiner Meinung nach Mischcharackter (wird gezahlt, wenn AV ungekündigt ist, muss zurück gezahlt werden bei Austritt bis Quartal nach Zahlung, wird im Eintrittsjahr anteilig gezahlt und wird bei Krankheit gekürzt) Die mir unklare Klausel lautet: "Die innerhalb eines Jahres - jeweils vom 1.11 eines Kalenderjahres bis 31.10. des darauf folgenden Kalenderjahres - auftretenden Krankheits- und sonstigen Tage ohne Arbeitsleistung - nicht jedoch Erholungsurlaubstag nach dem Bundesurlaubsgesetz und Zeiten der Muttterschutzfristen - mindern die Sonderzahlung insgesamt pro Fehltag um ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt (inkl. Sonderzahlung). Unentschuldigte Fehltage führen zu einer Minderung um 1/30-tel." Der Mutterschutz ging bis 15.6., anschließend begannen 2 Jahre Elternzeit. Der Arbeitgeber hat nun die Zeiten der Elternzeit als Fehltage definiert und möchte kein-auch nicht anteiliges Weihnachtsgeld- zahlen. Ist das zulässig?
von Mee1234 am 09.12.2015, 09:52