Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsregelung Elternzeit - Kürzung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsregelung Elternzeit - Kürzung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Mann wird die zwei ersten Lebensmonate Elternzeit nehmen (Partnermonate) - wie genau wird das seinem Jahresurlaub angerechnet? (Stimmt es, dass nur volle Monate Elternzeit abgezogen werden?) Danke seebärin


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Wie das miot demUrlaub geregelt wird steht ganz klatr im gesetz: §17 BEEG: Nur für volle Monate EZ darf Urlaub anteilig gekürzt werden fgeht der Papa also z. B. ab 2.Juni in EZ hat er trotzdem für den ganzen Juni Urlaubsanspruch. Kommt er am 29.8. Wieder, hat er auch für den ganzen August Urlaubsanspruch. Nur für den Juli dürfte gekürzt werden. Viele Grüße Désirée


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Wenn mein Mann tatsächlich nur 2 Tage im Monat arbeiten würde, wird das dann wieder vom Elterngeld abgezogen?


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