Linda G.
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Oktober 2015 meine erste Tochter bekommen, bin nun wieder schwanger und soll ende September 2017 entbinden. Nun bin ich noch in Elternzeit, diese muss ich ja vorzeitig beenden um den Mutterschaftszuschuss vom AG zu bekommen und neue Elternzeit beantragen zu können. Jetzt meine Frage: In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung über die Kürzung des Urlaubes in der Eternzeit. Heißt das das mir sogar noch Urlaub zusteht, für 2017? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichem Gruß Linda G.
Hallo, tatsächlich ist es so, dass der Arbeitgeber den Urlaub eine Elternzeit gewähren kann. Üblich ist das aber nicht. Sie bekommen deshalb wahrscheinlich nur für die Zeit des Mutterschutzes Urlaubsansprüche. Liebe Grüße NB
Lina_100
Für die Zeit des neuen Mutterschutzes bis zum ersten vollen EZ Monat ja. Also z.B. Mutterschutz endet am 20.11., dann besteht ein Urlaubsanspruch bis einschließlich November.
malini
Aber doch nur von dem Monat an, in dem der Mutterschutz beginnt, da sie noch im Elternzeit ist. Also je nach ET wahrscheinlich Urlaubsanspruch von August bis November.
Lina_100
Deshalb ja auch "für Die Zeit ab neuem Mutterschutz" :)
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