SumSum076
Hallo zusammen! Habe soeben von einem Urteil gehört, wonach für die ersten drei Monate der Elternzeit der Jahresurlaub nicht gekürzt werden kann, weil es wohl gegen europäisches Recht verstößt. ArbG Karlsruhe · Urteil vom 16. Dezember 2011 · Az. 3 Ca 281/11 http://openjur.de/u/358093.html Gruß Sabine
Hallo, danke! Das ist spannend. Dann muss das Gesetz geändert werden. Liebe Grüße, NB
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