Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ungewollt Schwanger nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ungewollt Schwanger nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Nach einjähriger Elternzeit mit meiner zweiten Tochter bin ich eine Woche vor Arbeitseginn trotz Spirale wieder schwanger. Zuvor hatte ich mit meinen Arbeitgeber besprochen, das ich ausschließlich im Spätdienst (40 Std.im Monat als Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst) arbeiten kann, da ich Vormittags keine Betreuungsmöglichkeit für meine Einjährige Tochter habe. Das war meiner Chefin sehr recht. Ich hätte 5 Tage 5 Std. gearbeitet, dann wieder eine Woche frei usw( So hatte ich auch nach meiner ersten Tochter gearbeitet). Nun sieht die Sache jedoch so aus, das meine Chefin sie sagt, ich könne schwanger nicht im Spätdienst arbeiten da dieser nicht den Mutterschutzrichtlinien entsprechen würde. Jetzt Soll ich Tägl. 1 1/2 Std. jeden Morgen arbeiten ausser Sonntags, ich habe aber niemanden der für meine Kleine Tochter da ist, die Ältere geht in den Kindergarten. Muss ich jetzt kündigen?


SumSum076

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Es kommt darauf an, wie der Spätdienst liegt. Denn das Mutterschutzgesetz schreibt vor, das Schwangere nicht nach 20 Uhr arbeiten dürfen. Geht deine Spätschicht zB von 14 bis 19 Uhr, oder von 11 bis 16 Uhr wär das kein Problem. Bevor du kündigst, könntest du noch deinen Arbeitgeber bitten, deine Elternzeit zu verlängern. Dann könntest du wenigstens deinen Job für die Zeit nach der Elternzeit von Kind 3 erhalten. Gruß Sabine


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