Redivi
hallo ich bin momemtan noch in Elternzeit (3 Jahre) bis mitte juni bin jetzt wieder schwanger v.t. 13.08.2015 wenn ich jetzt vorrausgesetzt der arbeitgeber macht mit unbezahlten urlaub in der zeit bis zum Mutterschutz nehme habe ich dann trotzdem ein anrecht auf den arbeitgeberzuschuss und von der krankenkasse ??
Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB
Strudelteigteilchen
Wie bist Du denn im unbezahlten Urlaub krankenversichert?
Julisa
Das würde ich an deiner Stelle nicht machen, denn du wirst dann nur den Grundbetrag von 300,00€ an Elterngeld bekommen.
Strudelteigteilchen
Ich bezweifle, daß die zwei Wochen elterngeldmäßig irgendwas reißen.
SumSum076
Warum solltest du für die kurze Zeit den Aufwand des unbezahlten Urlaubs machen? (KK klären!) Überbrücke die Zeit von Mitte Juni bis zum 01.07.15 mit Urlaubstagen! Du hast Anspruch auf Urlaub für Juni bis Oktober, das sind 5/12 des Jahresurlaubes. Bei einem Anspruch von 24 Tagen im Jahr wären das 10 Tage. Das könnte reichen! Dann hast du auch wieder Anspruch auf Krankenversicherung und Mutterschaftsgeld... Gruß Sabine
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