Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, sitze total aufgelöst vor dem PC und brauche dringend Ihren Rat. Habe am 19.03. nach 3-jährigem Erziehungsurlaub meinen alten Stelle wieder angetreten, nachdem ich am 28.11.2001 Teilzeit beantragt habe, die mir nach mehrmaligem Nachfragen dann im Januar 2002 von meinem ehemaligen Chef mündlich am Telefon mit Arbeitszeit und Arbeitstagen genehmigt wurde. Da ich wieder schwanger bin und am 29.05.2002 mein nächster Mutterschutz beginnt, muß ich nun - nach Abzug meines Resturlaubes - für 7 Wochen also an meinen Arbeitsplatz. Mal davon abgesehen, daß ich unmöglich behandelt werde, habe ich bis heute noch keinen neuen Arbeitsvertrag, geschweige denn, obwohl ich ja nun schon 4 Wochen arbeite, noch kein Gehalt auf meinem Konto. Hinzu kommt jetzt, daß vor zwei Wochen die Arbeitszeit in unserer Firma von Gleitzeit auf eine feste Arbeitszeit umgestellt wurde, ich aber damals am Telefon 07.00 Uhr - 14.30 Uhr vereinbart habe, da ich in dieser Zeit ja meinen 3-jährigen Sohn unterbringen muß, der noch keinen Kindergartenplatz hat. Nun eröffnet mir mein Chef, daß ich ab sofort morgens erst um 08.30 Uhr anfangen darf und dementsprechend abends länger bleiben muß. (Ich habe pro Tag 7,5 Std. vereinbart). Muß ich mich wirklich daran halten? Ich weiß einfach nicht wie ich mich verhalten soll. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. Mfg Gaby
Liebe Gaby, das ist wirklich eine blöde LAge und auf die Entfernung schwer zu beurteielen. Zum einen muss geklärt werden, ob die Umstellung auf Festzeiten für alle überhaupt zulässig ist (Betriebsrat vorhanden??? Der muss zugestimmt haben), wenn ja, haben Sie das persönliche Problem, dass Ihnen nur am Telefon zugesagt wurde und Sie nichts als Beweis in der Hand haben. Auch ein Anwalt kann Ihnen da nur sehr beschränkt helfen. Am ehesten kommen Sie daraus, wenn Sie vom TeilzeitG gebrauch machen und Ihre ARbeitszeit kürzen. Gruß, NB
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