Mona1098
Guten Tag, Ich bin voraussichtlich im Juni diesen Jahres mit meiner Ausbildung fertig und habe den Arbeitsvertrag zur Übernahme bereits vor einigen Wochen bekommen. Nun habe ich Gestern einen Schwangerschaftstest gemacht und dieser war positiv. In meinem neuen Arbeitsvertrag steht als Arbeitsbeginn Juni 2021, es kann aber sein das auf Grund von Corona die Prüfung doch in den Juli verschoben wird und ich erst dann mit meiner Ausbildung fertig bin. Meine Fragen sind jetzt, kann mein Chef den Arbeitsvertrag ungültig machen wenn ich doch erst im Juli statt im Juni fertig bin? Und greift der Kündigungsschutz auch, wenn ich ihm vor meinen Prüfungen sage das ich schwanger bin, oder kann er dann doch das Ende des Ausbildungsvertrages geltend machen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, wenn der Vertrag wirksam geschlossen ist, dann gilt er und kann nicht rückgängig gemacht werden. Wichtig ist dafür aber, dass beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Liebe Grüße NB
Berlin!
Ein wirksam geschlossener Arbeitsvertrag kann wegen einer Schwangerschaft nicht einseitig durch die Arbeitgeberin aufgelöst werden.
Ähnliche Fragen
Guten Tag , ich habe einen befristeten Werkstudentenvertrag von 20 Wochenstunden . Über meine Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Zahlungen im Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz , aufgrund meiner Sozialversicherung als Werkstudentin. habe ich in der Schwangerschaft Anspruch auf eine Fortzahlung des Gehalts vom Arbeitgeber her , im B ...
Guten Abend Frau Bader, Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...
Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit
- Rückkehr aus EZ Änderungsvertrag
- Auskunft über Urlaub
- Kinder- Umgangstage bei Sporttraining
- Schwangerschaft neuer Vertrag
- Beschäftigungsverbot/Elterngeld
- Mutterschaftsgeld / Elternzeit / Minijob