Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trotz Beschäftigungsverbot zur Besprechung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trotz Beschäftigungsverbot zur Besprechung

fleur.mangoo

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Hallo. Ich bin seit 3 Monaten im BV. Nun habe ich eine Einladung zu einer Mitarbeiterversammlung bekommen. In der der Einladung steht, die Teilnahme sei Pflicht! Muss ich auch im BV an betriebl. Veranstaltungen teilnehmen? Grüße fleur


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich müssen Sie dies, wenn es kein Bereich ist, bei dem Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Sie bekommen ja auch den vollen Lohn weiter. Ihr Arbeitgeber hätte sogar die Möglichkeit, Sie umzusetzen, zum Beispiel eine Bürotätigkeit oder Ähnliches ausüben zu lassen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Warum fragt man um Gottes Willen nicht einfach mal beim AG an ob es wichtig ist das man teilnimmt. Wobei wenn es Pflicht für alle ist, dann wird das wohl seinen Grund haben. Kann ja zB um die Schließung des Betriebes gehen. Ansonsten dürfe es wohl in erster Linie davon abhängig sein warum und weshalb Du das BV bekommen hast.


Mitglied inaktiv

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Aus welchem Grund und von wem hast du das BV bekommen?


fleur.mangoo

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Hallo. Ich habe das BV aufgrund meiner Tätigkeit in der Klinik. Weshalb ich erst hier nachfrage? Es ist doch ein Forum um Sachen zu erfragen.. Der AG wird mir auf Nachfrage sagen das ich kommen soll und ich weiß hakt nicht ob ich im BV zur Arbeit muss.. Lg


Mitglied inaktiv

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Selbstverständlich musst du jederzeit dem AG zur Verfügung stehen, wenn es um Tätigkeiten oder Aktivitäten geht, die nicht unter die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote fallen. Meetings, administrative Aufgaben, und vieles mehr sind selbstverständlich Pflicht für dich, sobald dein AG das verlangt. Das BV ist kein Dauerurlaubsschein, sondern lediglich eine Freistellung auf Abruf.


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