fleur.mangoo
Hallo. Ich bin seit 3 Monaten im BV. Nun habe ich eine Einladung zu einer Mitarbeiterversammlung bekommen. In der der Einladung steht, die Teilnahme sei Pflicht! Muss ich auch im BV an betriebl. Veranstaltungen teilnehmen? Grüße fleur
Hallo, natürlich müssen Sie dies, wenn es kein Bereich ist, bei dem Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Sie bekommen ja auch den vollen Lohn weiter. Ihr Arbeitgeber hätte sogar die Möglichkeit, Sie umzusetzen, zum Beispiel eine Bürotätigkeit oder Ähnliches ausüben zu lassen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Warum fragt man um Gottes Willen nicht einfach mal beim AG an ob es wichtig ist das man teilnimmt. Wobei wenn es Pflicht für alle ist, dann wird das wohl seinen Grund haben. Kann ja zB um die Schließung des Betriebes gehen. Ansonsten dürfe es wohl in erster Linie davon abhängig sein warum und weshalb Du das BV bekommen hast.
Mitglied inaktiv
Aus welchem Grund und von wem hast du das BV bekommen?
fleur.mangoo
Hallo. Ich habe das BV aufgrund meiner Tätigkeit in der Klinik. Weshalb ich erst hier nachfrage? Es ist doch ein Forum um Sachen zu erfragen.. Der AG wird mir auf Nachfrage sagen das ich kommen soll und ich weiß hakt nicht ob ich im BV zur Arbeit muss.. Lg
Mitglied inaktiv
Selbstverständlich musst du jederzeit dem AG zur Verfügung stehen, wenn es um Tätigkeiten oder Aktivitäten geht, die nicht unter die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote fallen. Meetings, administrative Aufgaben, und vieles mehr sind selbstverständlich Pflicht für dich, sobald dein AG das verlangt. Das BV ist kein Dauerurlaubsschein, sondern lediglich eine Freistellung auf Abruf.
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