Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trotz Beschäftigungsverbot zur Besprechung

Frage: Trotz Beschäftigungsverbot zur Besprechung

fleur.mangoo

Beitrag melden

Hallo. Ich bin seit 3 Monaten im BV. Nun habe ich eine Einladung zu einer Mitarbeiterversammlung bekommen. In der der Einladung steht, die Teilnahme sei Pflicht! Muss ich auch im BV an betriebl. Veranstaltungen teilnehmen? Grüße fleur


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, natürlich müssen Sie dies, wenn es kein Bereich ist, bei dem Gefahr für Mutter und Kind bestehen. Sie bekommen ja auch den vollen Lohn weiter. Ihr Arbeitgeber hätte sogar die Möglichkeit, Sie umzusetzen, zum Beispiel eine Bürotätigkeit oder Ähnliches ausüben zu lassen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Warum fragt man um Gottes Willen nicht einfach mal beim AG an ob es wichtig ist das man teilnimmt. Wobei wenn es Pflicht für alle ist, dann wird das wohl seinen Grund haben. Kann ja zB um die Schließung des Betriebes gehen. Ansonsten dürfe es wohl in erster Linie davon abhängig sein warum und weshalb Du das BV bekommen hast.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Aus welchem Grund und von wem hast du das BV bekommen?


fleur.mangoo

Beitrag melden

Hallo. Ich habe das BV aufgrund meiner Tätigkeit in der Klinik. Weshalb ich erst hier nachfrage? Es ist doch ein Forum um Sachen zu erfragen.. Der AG wird mir auf Nachfrage sagen das ich kommen soll und ich weiß hakt nicht ob ich im BV zur Arbeit muss.. Lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Selbstverständlich musst du jederzeit dem AG zur Verfügung stehen, wenn es um Tätigkeiten oder Aktivitäten geht, die nicht unter die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote fallen. Meetings, administrative Aufgaben, und vieles mehr sind selbstverständlich Pflicht für dich, sobald dein AG das verlangt. Das BV ist kein Dauerurlaubsschein, sondern lediglich eine Freistellung auf Abruf.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...