JDME
Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit mit meiner 2 jährigen Tochter und bin jetzt in der 15. Ssw. In 4 Wochen müsste ich wieder Anfangen zu arbeiten und habe deshalb ein BV erhalten. Während der Elternzeit allerdings bis jetzt, habe ich zusätzlich noch ein 450 Euro Job ausgeübt, den jetzt wegen dem BV auch nicht mehr ausüben darf. Bekomme ich dieses Gehalt auch ersetzt, so wie mein Hauptlohn ? Und dafür muss ich mich dann an den Arbeitgeber vom 450 Euro Job wenden ? Vielen Dank schon mal im voraus und Liebe Grüße JDME
Hallo, Sie bekommen in dem Minijob den üblichen Lohn und nach der Ez für den alten Job den Lohn, den Sie ohne BV erhalten hätten. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Moin, um es genau zu nehmen, musst du arbeiten um ein BV zu bekommen. Also gilt es ab nächsten Monat für deinen Hauptjob und ab jetzt für den Minijob. Ja, du musst es den Arbeitgebern sagen. Allerdings gibt es auch eine Höchstgrenze von Stunden in der Schwangerschaft die man arbeiten darf. Die darfst du nicht überschreiten in Summe.
cube
Aktuell arbeitest du ja offenbar TZ in EZ in einem Nebenjob - gilt das BV für diesen Job oder bereits für den Hauptjob, den du ab nächstem Monat aufnehmen würdest? Wenn das BV für den Nebenjob aktuell gilt - dann würdest du aktuell dieses Gehalt ersetzt bekommen. Für den Hauptjob müsste dann aber wohl nochmal ein neues BV ausgestellt werden - der AG muss ja erst mal eine Gefährdungsbeurteilung machen können. Gibt es dann dafür auch ein BV, bekommst du das, was du eben auch ohne bekommen würdest. Den Nebenjob könntest du nur weiter machen bzw. das BV und Lohnersatz dafür in Anspruch nehmen, wenn die Arbeitsstunden aus Haupt- u. Nebenjob nicht die max. zulässige Arbeitszeit überschreiten würden.
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