Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich werde nach dem Mutterschutz Teilzeit beim meinem AG arbeiten. Es ist ein kleines Unternehmen und keiner kennt sich richtig aus.... Ich habe a) eine Vereinbarung geschrieben und zwei Jahre Erziehungszeit beantragt. Dann gibt es b) eine Vereinbarung, die an die Personalabteilung gerichtet ist, in der die vereinbarten Punkte aufgeführt sind. (Umfang/Arbeitszeit etc.). So wollte es die Personaldame haben. Darin steht sinngemäß "Unsere Mitarbeiterin Frau X wird ab y während des Erziehungsurlaubs Teilzeit für uns arbeiten. Folgendes wurde im Detail vereinbart...". Unterschrieben von der Geschäftsleitung. Ist das rechtlich ausreichend? Oder muss es noch einen Vertrag zwischen mir und dem AG geben? Ist die Teilzeitvereinbarung kündbar? (Unternehmen selbst hat weniger als 5 Mitarbeiter). Vielen Dank! Rike
Hallo, das ist von der Form her so ok( sage ich grds., ohne den genauen Inhalt des Vertrages zu kennen!). Für die Kündigung gelten die normalen Regeln. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt uneres ersten Kindes (geb.:31.3.18) Elternzeit bis zum 30.3.2020 beantragt. Ab dem 1.4.19 habe ich wieder in Teilzeit gearbeitet auf 24 Stunden die Woche. Der Teilzeitvertrag bezieht sich auf die Zeit der Elternzeit also befristet bis zum 31.3.2020. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Mutt ...
Mein Mutterschutz ist bald um und ich sollte auf meine Elternzeit verzichten um Elterngeld+ als minijoberin machen zu können. Wurde als Teilzeit eingestellt. Kindergarten ganztagesplatz droht sonst weg zu fallen. Ist
Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Situation: Ich habe einen unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag. Nach der Geburt meines ersten Kindes im Januar 2018 habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Seit das Kind 14 Monate alt ist, habe ich innerhalb dieser Elternzeit wieder in Teilzeit (22h/Woche) gearbeitet, also mit meinem Arbeitgeber eine Teilzeitv ...
Hallo hatte schonmal eine Frage gestellt, allerdings gibt es neue Erkenntnisse. Bin aktuell mit dem 2 Kind schwanger. 17 te Woche. elternzeit wird vom AG auf 15.07( 1tag vom Mutterschutz )gekürzt. Von pro familia haben wir die Info bekommen, dass es doch die Möglichkeit mit dem AG zu sprechen, dass man die elternzeit sofort beendet und ich ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...
Schönen guten Tag, meine Frage ist ein bisschen komplex. Meine Tochter ist im Januar 2021 geboren und ich hab zwei Jahre Elternzeit gewählt. Meine Elternzeit endet somit in knapp einem halben Jahr, im Januar nächsten Jahres. Vor meiner Elternzeit hab ich Vollzeit gearbeitet. Seitdem meine Tochter 6 Monate alt ist, arbeite ich auf 450€ Basis ...
Was ist aber, wenn man nach einer endenen Elternzeit, und während dieser Elternzeit, erneut schwanger geworden ist, wieder einen Monat vollzeit Vertrag hat( nehme Resturlaub in vollzeit) und dann ab den darauf folgenden Monat Elternzeit ohne Bezüge 19 Stunden arbeiten geht geplant. Sich aber ein Beschäftigungsverbot holt(hoffentlich klappt es wiede ...
Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de ...
Hallo :) Jeder sagt mir, ich soll TZ in EZ arbeiten wegen der vielen Vorteile. Wenn ich aber jetzt in EZ eine TZ-Stelle antrete, welche höher vergütet ist, als die alte VZ-Stelle und ich nach der EZ von Kind2 auch weiterhin in TZ beschäftigt sein möchte, dann ist es doch sicherlich von Vorteil einen neuen TZ-Vertrag zu schließen oder? We ...
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