Hallo Frau Bader, werde während meiner Elternzeit (derzeit 2 Jahre) Teilzeit Arbeiten gehen. Nun gibt es wohl zwei Möglichkeiten dies vertraglich fest zu halten: * befristeter Teilzeitvertrag * befristete Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag (Vollzeit) Wie unterscheiden sich diese? Vor- bzw. Nachteile? Sollte die "Befristung" an ein festes Datum geknüpft werden oder an die "Elternzeit" (hinsichtlich des dritten Jahres)?