Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeittätigkeit während Elternzeit

Frage: Teilzeittätigkeit während Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich möchte gern nach 1,5 bis 2 Jahren nach Geburt während der vorher beantragten dreijährigen Elternzeit wieder arbeiten gehen (ca. 50 %). Muss ich dass schon in dem Antrag auf 3jährige Elternzeit kurz nach Geburt erwähnen oder ist es sinnvoller, erst später einen Brief mit Bitte um Teilzeittätigkeit zuzusenden? Problem: Ich kriege entweder eine Betreuung nach 1,5 oder nach genau 2 Jahren. Andererseits muss der Arbeitgeber auch die Chance haben, rechtzeitig zu planen... Danke!


Mitglied inaktiv

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Hi... sollte man volle 3 Jahre beantragt haben, ist der AG nicht verpflichtet einen vorher wieder einzustellen... dies wäre vielleicht noch zu beachten... LG Peeka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ..das stimmt so nicht. Wenn die Voraussetzugen erfüllt sind, MUSS er einen TZ einstellen. Aber: Sie sollten mind. 2 Jahre EU beantragen, sonst haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüsse, NB


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