Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitstelle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitstelle

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Liebe Frau Bader, ich habe 2007 bei meinem Arbeitgeber nach der Elternzeit mit 50% TZ angefangen, der alte AG wollte Vollzeit - nicht mit Kind vereinbar. Nach 2 Jahren Weiterbildung für den neuen AG (war eigentlich wie Vollzeitjob) möchte ich weiterhin meine bisherige Arbeitszeit - besonders im Sinne meines Kindes - beibehalten. Ich gehe aber davon aus, dass von mir erwartet wird, dass ich ab Herbst voll arbeiten werde. Da demnächst ein Gespräch mit der Geschäftsleitung ansteht, möchte ich gerne wissen, inwieweit ich ein Recht habe, weiterhin Teilzeit zu arbeiten. Gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage oder liegt es im Ermessen des AG mir eine volle Stelle anzubieten oder gar keine, d.h. mir die sprichwörtlkiche Pistole auf die Brust zu setzen. Ich wurde mit 50% unbefristet eingestellt. Viele Grüße Zweizahn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben jetzt einen 50 % Vertrag. Den kann der Ag nicht einseitig ändern Liebe Grüsse, NB


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wenn du einen unbefristeten tz-vertrag hast, warum solltest du aufstocken?


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Ich will ja nicht aufstocken, aber mir wurde schon vor einem Dreivierteljahr von der einen Geschäftsführerin gesagt, dass ich nach meiner Weiterbildung voll arbeiten solle. Ich habe darauf gar nicht weiter reagiert, weil es sich um ein Gespräch zwischen "Tür und Angel" handelte. Ich möchte eigentlich nur wissen, wie die Rechtslage ist bzw. ob ich auf der TZ-Tätigkeit bestehen kann. Da mein Sohn der Hauptgrund für meine TZ-Beschäftigung ist, hoffe ich, dass die Frage von Frau Bader beantwortet wird.


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entschuldige bitte, daß ich nicht frau bader bin und trotzdem antworte. natürlich willst du nicht aufstocken, das habe ich begriffen. trotzdem: warum solltest du zum aufstocken gezwungen werden, wenn du einen unbefristeten vertrag über x wochenstunden hast??? das einzige ist die weiterbildung...ist die an bedingungen geknüpft?


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Hallo Mein Mann hat sowas damals auch gemacht und sich mit der Weiterbildung auch in bestimmten Punkten verpflichtet. Wenn sie 2 Jahre Weiterbildung finanzieren, dann erwarten sie dafür meist auch was. Wenn es Unterlagen gibt über die Weiterbildung dann müsste das da auch vermerkt sein, muss ja schon schriftlich laufen. Ansonsten kannst Du schon auf den alten Vertrag bestehen.


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Vallie, so war das nicht gemeint - ich war mir nur nicht so sicher, ob die Frage noch "rund ums Baby" geht. Mal kurz zu meiner Situation: ich bin Lehrerin an einer privaten Schule, harte Bandagen (nach dem Motto: wem es nicht passt, der kann sich ne andere Stelle suchen - hahaha, wir haben leider keinen Lehrermangel). Mit der Weiterbildung (referendariat als Seiteneinsteiger) hat das ganze mnicht sooo viel zu tun, nur dass man sagen könnte, dass ich doch eh die viele Arbeit gewohnt bin und deshalb gleich mit mehr Stunden weiter machen kann. Andere Kolleginnen haben sich auch zu schon zu mehr Stunden "breitschlagen" lassen, wobei das auch teilweise freiwillig war. Eine andere Kollegin wurde zu 60% eingestellt und ihr wurden nach und nach mehr Stunden ohne Ausgleich aufgebrummt, bis sie die Nase voll hatte und - natürlich berechtigterweise - einen neuen Vertrag gefordert hat. Wir haben keinen Betriebsrat und keine Gewerkschaft im Unternehmen, also bin ich auf mich alleine gestellt und ich weiß genau, was in dem Gespräch kommt, nämlich, dass man mich mit mehr Stunden einplanen muss, wenn ich weiter beschäftigt werden will. Mir geht aber mein Kind und ganz nebenbei meine eigene Gesundheit (bin kurz vorm Umkippen´, weil seit Monaten fast keine Freizeit mehr) vor.


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Ich habe nur unterschrieben, dass ich die Unterstützung zu den Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte zurückzahlen muss, wenn ich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kündige. Mehr nicht. Ein Anwalt meinte damals, dass das eh nicht haltbar wäre. Aber das ist mir irgendwie egal. Natürlich werde ich auf meinen bestehenden Vertrag pochen. Allerdings muss das mit etwas Fingerspitzengefühl erfolgen. Wir sind hier im wilden Osten!


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passt scho. mir war das noch so im ohr, als daß du lehrerin bist... trotz allem: du hast deinen 50% vertrag, du hast innerhalb der weiterbildung keine verpflichtung unterschrieben, ich würd mich da mal gepflegt im mondschein besuchen lassen. wenn du dir komplett unsicher bist, ruf doch mal bei eurem arbeitsgericht an. in münchen haben die eine hotline, kostenlos, zu fragen zum arbeitsrecht. wenn ihr keine habt, dann ruf in münchen an! laß dich nicht ins boxhorn jagen!!!


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