Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Arzthelferin und bin derzeit in Elternzeit, da ich am 22.02.18 einen Sohn bekommen habe.
Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und Elterngeld erhalte ich bis Februar 2019.
Da ich aber nach dem Elterngeld bisschen Geld für die Familienkasse dazu verdienen möchte und mein Arbeitgeber keine Teilzeitstelle in seiner Arztpraxis hat, arbeite ich ab März 2019 für 17Std/Woche in einer anderen Praxis - mein „alter“ Chef hat dieser Entscheidung vor 2 Monaten zugestimmt und den neuen Job in der Elternzeit genehmigt!
Heute hat mich mein „alter“ Chef gefragt ob ich noch zusätzlich auf 450€-Basis für 5Std/Woche bei ihm arbeiten könnte! (Organisatorischen ist es möglich)
Jetzt zu meinem Anliegen:
1. Ist das möglich? Kann ich eine neue Arbeit in einer anderen Praxis und einen Minijob in der alten während der Elternzeit haben?
2. Muss ich das von meinem „neuen“ Arbeitgeber auch genehmigen lassen?
3. Erlischt dann die Elternzeit bei meinem „alten“ Arbeitgeber?
4. Kann ich bei einer neuen Schwangerschaft bei beiden Jobs Elternzeit beantragen?
Vielen Dank für die Antwort & liebe Grüße!
von
FebBaby2018
am 15.12.2018, 14:38
Antwort auf:
450€-Basis bei alten AG & Teilzeitstelle bei neuem AG in Elternzeit möglich?
Hallo,
1. Ja, das ist möglich. Es können nur nicht beides Minijobs sein u zusammen dürfen sie nicht mehr als 30 Std/ Wo sein
2.Nein
3. Nein
4. Ja. Üblicherweise sind die Jobs aber auf die EZ befristet u enden mit beginn des neuen Mutterschutzes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2018
Antwort auf:
450€-Basis bei alten AG & Teilzeitstelle bei neuem AG in Elternzeit möglich?
1. Ist das möglich? Kann ich eine neue Arbeit in einer anderen Praxis und einen Minijob in der alten während der Elternzeit haben?
Beide Jobs zusammen sind dann 22 Std./Wo und damit im Rahmen dessen, was in EZ möglich ist. Vorausgesetzt, das ArbZG wird eingehalten, sehe ich kein Problem. Die Arbeitszeit darf an keinem Tag über 10 Std liegen und ein Ruhetag in der Woche muss gewährt werden.
2. Muss ich das von meinem „neuen“ Arbeitgeber auch genehmigen lassen?
Das würde ich raten.
3. Erlischt dann die Elternzeit bei meinem „alten“ Arbeitgeber?
Nein, wieso. Der 17Std-Job ist als ausdrücklich TZ in EZ deklariert und auf die Dauer der Elternzeit befristet; das muss im Vertrag festgehalten werden, denn schließlich hast du ja das Hauptarbeitsverhältnis mit dem ersten AG.
4. Kann ich bei einer neuen Schwangerschaft bei beiden Jobs Elternzeit beantragen?
Bei einer erneuten Schwangerschaft kannst du die bestehende EZ zum Beginn Mutterschutz beenden. Dann ist sind die TZ in EZ Jobs beendet und das alte Arbeitsverhältnis lebt wieder auf.
Mitglied inaktiv - 15.12.2018, 15:34
Antwort auf:
450€-Basis bei alten AG & Teilzeitstelle bei neuem AG in Elternzeit möglich?
Irgendwas kann trotzdem nicht stimmen. 450 € Job und 17 Std die Woche passen nicht zusammen. Das muss mindestens TZ sein. Außer du wirst unter Mindestlohn bezahlt was rechtlich nicht erlaubt sein dürfte. Zu der TZ-Stelle beim neuen AG würde ich den beim alten dann als Minijob machen.
Ansonsten, solange beide AG zustimmen, du nicht über 30 Std die Woche kommst, kein Problem.
Zu viertens, bei erneuter Schwangerschaft solltest du die laufnde EZ bei deinem alten AG beenden, damit bekommst du von diesem dann das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Damit kommst du dann aber zusätzlich mit dem TZ-Job bei deinem neuen AG über die erlaubte Höchstarbeitszeit, der müsste dann also reduziert werden. Wenn der neue auf die EZ befristet ist, endet der auch mit dem neuen Mutterschutz. Auf das höhere Mutterschaftsgeld beim ersten AG zu verzichten wäre aber blöde.
von
Felica
am 15.12.2018, 21:33