Anspruch auf eine Teilzeitstelle in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf eine Teilzeitstelle in Elternzeit

Hallo Frau Bader, es wäre toll wenn Sie mir bei folgendem Thema die Rechtlage erklären könnten: Ich habe bei meinem Arbeitgeber vor der Geburt meines Sohnes 2 Jahre Elternzeit eingereicht und gleichzeitig im selben Schreiben mitangekündigt, dass ich nach 1 Jahr (im Sep. 2014) in Teilzeit wieder einsteigen möchte. Nun rückt der Termin näher aber mein Arbeitgeber hat keine adäquate Stelle für mich und möchte mich am liebsten erst zum Januar 2015 wieder einstellen. Hintergrund: Meine alte Stelle wurde nicht als Schwangerschaftsvertretung besetzt, sondern als unbefristete normale Stelle. Meine Stelle bzw. mein Gehalt wurde für das Jahr 2014 nicht budgetiert, obwohl mein Elternzeitantrag wiedergibt, dass ich im Sep. 2014 wieder arbeiten möchte. Nun sind in meiner alten Abteilung nicht die finanziellen Mittel da mich zusätzlich zu bezahlten und in anderen Abteilungen gibt es keine passende, gleichwertige Stelle. Für 2015 hätte mein Arbeitgeber die Möglichkeit mich ins neue Budget mitaufzunehmen, daher möchte mein Arbeitgeber meinen Wiedereinstieg schieben. Steht mir eine adäquate Stelle ab diesem September zu? Mir wäre es wichtig dann wieder einzusteigen, nicht nur weil wir ab September einen Kita-Platz haben sondern auch weil ich mich schon lange aufs wieder arbeiten freue. Vielen Dank für die Beantwortung. Freundliche Grüße

von Raupe2012 am 28.07.2014, 11:43



Antwort auf: Anspruch auf eine Teilzeitstelle in Elternzeit

Hallo, Sie haben einen Anspruch, wenn der Betrieb mind 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das er vergessen hat, Sie einzuplanen stellt doch keinen Grund da Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



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