Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechte nach Ablehnung Teilzeitstelle in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechte nach Ablehnung Teilzeitstelle in Elternzeit

LiMa2012

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Hallo Frau Bader, Was soll ich tun? Was kann ich beantragen? Ich befinde mich gerade in Elternzeit. Ich möchte gerne wieder Teilzeit arbeiten gehen, da mein Kind jetzt auch in die KITA kommt. Mein Chef lehnt dies aber ab, mit der Begründung er hat gerade keine Stelle zu besetzen. Ich weiß aber, dass er mir eine Teilzeitstelle anbieten muss. Ist das Korrekt? Wie soll ich mich nun verhalten? Was sind meine Rechte? Steht mir ALG zu? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hat er mehr als 15 AN/dann muss er betriebeliche Gruende nennen. Liebe Gruesse NB


Mitglied inaktiv

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Er soll dir das schriftlich geben! Folgendes kannst du dann machen: Du beziehst ALG1 in dem Umfang in dem Du Teilzeit arbeiten würdest, wenn Kinderbetreuung entsprechend nachgewiesen werden kann. Und/Oder Du suchst Dir für die restliche Elternzeit einen andern AG und arbeitest dort. Solange das kein Konkurrenzunternehmen ist, muß Dein jetziger AG dem dann zustimmen.


LiMa2012

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In welchem Umfang muss die Kinderbetreuung nachweisbar sein? Muss das Kind täglich vormittags in die Kita oder genügen drei Vormittage? Wenn ich AlG1beantrage werde ich dann vom Arbeitsamt vermittelt?


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