nanab
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit noch bis 2024. Ich habe überlegt, in Teilzeit zu arbeiten bei meinem AG. Nun erhielt ich folgende Antwort auf meine Anfrage: "Leider haben wir aktuell keine Vakanzen oder vergleichbaren Aufgaben in dem unten beschriebenen Umfang, so dass eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit nicht möglich ist." Ich dachte, ich hätte ein Recht auf eine Teilzeitstelle? Oder entspricht die Antwort einem dringenden betrieblichen Grund, weshalb der AG absagen kann? Ich muss dazu sagen, dass der AG mich eigentlich schon vor langer Zeit loswerden wollte, aber damals war ich schwanger und sie mussten mich behalten. Ist es leicht für den AG, mich wieder loszuwerden? Vielen Dank und beste Grüße Nanna
Hallo, der Arbeitgeber muss in eine Teilzeitstelle anbieten, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Auf Ihren Wunsch muss er diese näher erläutern. Sollten die Gründe berechtigt sein bleibt Ihnen die Möglichkeit, in der Elternzeit Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Dafür muss der alte Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB
Suomi
Während der EZ kann er Dich nicht los werden. Warum sollte er auch, Du bist nicht da und kostest ihn nicht. Wenn Dir keine Stelle wäre der EZ anbieten kann oder will, dann kannst Du Dir ja vielleicht woanders was suchen und hast da dann vielleicht auch die Möglichkeit nach der EZ weiter zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
Du kannst entweder woanders arbeiten oder ALG1 beantragen für die Stunden, die du arbeiten könntest.
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