nanab
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit in Elternzeit noch bis 2024. Ich habe überlegt, in Teilzeit zu arbeiten bei meinem AG. Nun erhielt ich folgende Antwort auf meine Anfrage: "Leider haben wir aktuell keine Vakanzen oder vergleichbaren Aufgaben in dem unten beschriebenen Umfang, so dass eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit nicht möglich ist." Ich dachte, ich hätte ein Recht auf eine Teilzeitstelle? Oder entspricht die Antwort einem dringenden betrieblichen Grund, weshalb der AG absagen kann? Ich muss dazu sagen, dass der AG mich eigentlich schon vor langer Zeit loswerden wollte, aber damals war ich schwanger und sie mussten mich behalten. Ist es leicht für den AG, mich wieder loszuwerden? Vielen Dank und beste Grüße Nanna
Hallo, der Arbeitgeber muss in eine Teilzeitstelle anbieten, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Auf Ihren Wunsch muss er diese näher erläutern. Sollten die Gründe berechtigt sein bleibt Ihnen die Möglichkeit, in der Elternzeit Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Dafür muss der alte Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB
Suomi
Während der EZ kann er Dich nicht los werden. Warum sollte er auch, Du bist nicht da und kostest ihn nicht. Wenn Dir keine Stelle wäre der EZ anbieten kann oder will, dann kannst Du Dir ja vielleicht woanders was suchen und hast da dann vielleicht auch die Möglichkeit nach der EZ weiter zu arbeiten?
Mitglied inaktiv
Du kannst entweder woanders arbeiten oder ALG1 beantragen für die Stunden, die du arbeiten könntest.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich befinde mich seit 15 Monaten in Elternzeit. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Geld lasse ich mir auf zwei Jahre auszahlen. Jetzt habe ich eine unbefristete Teilzeitanstellung bei einem ANDEREN Arbeitgeber bekommen, das ich gerne annehmen möchte. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Elternzeit vorzeitig beenden? Mac ...
Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3