Guten Tag Frau Bader,
ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Derzeit bin ich in der 5. Woche.
Am 9.10.21 endet meine derzeitige Elternzeit und ich wollte wieder in meinem Job auf Teilzeit arbeiten, da meine Tochter und ich sonst nicht weiter Krankenversichtert sind. Mein Mann ist Berufssoldat und wir werden nicht von der Freien Heilfürsorge mitversichert.
Meine Frage ist nun, kann sich meine Chefin weigern mich in Teilzeit anzustellen? Ich war vorher in Vollzeit. Das kann ich nun leider in dem Stundenmaß nicht mehr erbringen da mein Mann sehr oft über Wochen und Monate nicht da ist.
Ein weiteres Problem ist, ich habe bereits einige Fehlgeburten erlitten und bin Risikoschwangere. Es kann also sein, dass ich direkt krank geschrieben werde. Das weiß auch meine Chefin. Wie würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn ich jetzt dirket ein BV erteilt bekomme, oder krank geschrieben werde? Laufe ich dann noch als Vollzeit Angestellte?
Oder müsste meine Chefin mich aufgrund der Corona Lage freistellen? Ich arbeite als Bäckereiverkäuferin. Bin also immer in Kontakt mit Leuten. Und wäre diese Freistellung dann als Vollzeitkraft, oder kann sie da frei bestimmen?
Ich habe bald mein Gespräch mit ihr und wäre gern darauf vorbereitet. Ich würde sie auch nicht gern im unklaren über die Schwangeschaft lassen. Bin also ziemlich verunsichert und hoffe auf Ihren Rat.
Lieben Gruß
von
Ilena82
am 25.07.2021, 14:46
Antwort auf:
Kann mir meine Chefin eine Teilzeitstelle verweigern?
Hallo,
Sie haben einen Anspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb mindestens fünfzehn Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dann aber bekommen Sie auch bei einem Beschäftigungsverbot nur den Teilzeitlohn. Wenn Sie in Vollzeit wieder anfangen, bekommen Sie im BV den Vollzeit. Müssen dann aber auch tatsächlich Vollzeit zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2021
Antwort auf:
Kann mir meine Chefin eine Teilzeitstelle verweigern?
Wie lange waren Sie in EZ für ihr 1.Kind?
Ist da noch EZ über?
Wenn ja, dann können sie ihre EZ verlängern und TZ in EZ bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes sollten sie die EZ beenden um das Mutterschaftsgeld in Höhe der VZ-Stelle zu bekommen.
Sollte ihr AG TZ in EZ ablehnen, dann können sie dieses auch bei einem anderen AG arbeiten. Dafür brauchen sie dann die Zustimmung ihres jetzigen AG.
Die EZ beenden sie auch da zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes um den Lohn aus der VZ-Stelle zu erhalten.
Wenn Sie einen regulären TZ-Vertrag unterzeichnen, dann bekommen sie auch während des Mutterschutzes nur Geld in der Höhe.
Für die Berechnung des EG ist es gut wenn sie arbeiten gehen, weil es das EG erhöht.
Selbst wenn sie ein BV bekommen sollten bekommen sie Lohn in der Höhe, welches auf das EG angerechnet wird. Trotz BV könnten sie bei TZ in EZ diese zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden.
Das BV spricht der AG aus, nachdem er geprüft hat, ob es eine mutterschutzkomforme Arbeit gibt. Wenn es diese gibt kann er ihnen diese zuteilen. Das kann u. a. auch im Büro sein.
Wenn es keine Arbeit gibt spricht er das BV aus. Das kann er zu jeder Zeit, von heute auf morgen, aufheben. Die Betreuung des Kindes sollte somit zu den Arbeitszeiten sichergestellt sein.
Nur BV in VZ anstreben und soweit es aufgehoben wird nur TZ arbeiten können geht da nicht. Der AG kann anzweifeln, dass eine VZ-Arbeit zu keiner Zeit möglich gewesen ist und das der KK melden, welche das zu viel gezahlte Geld zurück fordern wird.
Bei BV im TZ, so wie geplant, müsste die Betreuung des Kindes zu der Zeit sichergestellt sein.
Wenn AU kommt sollte darauf stehen, dass diese schwangerschaftsbedingt ist, damit diese bei der Berechnung des neuen EG ausgeklammert wird. Wenn es da nicht drauf erwähnt ist wird die Zeit wo Krankengeld bezogen wird mit 0€-Runde bewertet. Das würde das EG schmälern.
Zeiten ohne Arbeit und ohne EG zählen auch als 0€-Runde.
Daher wäre die beste Variante für sie, TZ in EZ zu arbeiten (BV oder AU mit Hinweis schwangerschaftsbedingt sind dann möglich). Zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden sie die EZ und ab dann läuft wieder der VZ-Vertrag. Somit bekommen sie Lohn in VZ. Für die Berechnung des neuen EG ist es die beste Variante.
von
Ani123
am 25.07.2021, 18:07
Antwort auf:
Kann mir meine Chefin eine Teilzeitstelle verweigern?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe am 9.10. meine komplette Elternzeit von drei Jahren genommen. Es ist also nichts mehr übrig.
Wie verhält es sich dann?
von
Ilena82
am 25.07.2021, 18:54
Antwort auf:
Kann mir meine Chefin eine Teilzeitstelle verweigern?
Bedenke, selbst wenn Sie in TZ zustimmen würde, muss es nicht unbedingt zu den von dir gewünschten Zeiten sein.
von
peekaboo
am 25.07.2021, 22:37
Antwort auf:
Kann mir meine Chefin eine Teilzeitstelle verweigern?
Der AG kann einer TeilZeit Vereinbarung ablehnen.
Du kannst auch nicht signalisieren, dass du VOLLZEIT zurückkommt, um dann in ein VOLLzeit BV zu gehen. Ein mögliches BV greift immer nur auf die vereinbarte Arbeitszeit. Zumal wegen Corona das sehr unwahrscheinlich ist. Arbeitsplatzmäßig guter Schutz, weil Masken, Schutzglas, Impfungen....
von
MamaausM
am 26.07.2021, 08:14