Jules2287
Kurz zum Thema: Unser Kindergarten hat nun Abholzeiten festgelegt und das Personal ist darauf hingewiesen die Kinder nicht früher ihren Eltern oder Abholberechtigten Personen zu übergeben Teilweise werden Eltern nochmal weggeschickt Ist das rechtlich gesehen in Ordnung ? Darf der Kindergarten die Kinder „einbehalten“ und den Eltern ihr Kind verweigern? Ich würde gerne die rechtl Grundlage diesbezüglich wissen Danke für Ihre Hilfe
Hallo, im Kindergarten gibt es Regeln, wie es auch im weiterführenden Leben der Kinder sein wird. Da ist es allgemein üblich, dass man die Kinder nicht wild abholen kann, wenn man möchte. Zum Beispiel weil es Ruhezeiten gibt oder Essenszeiten. Bei Abschluss des Vertrages erkennt man an, diese Regeln zu beachten. Auch die Hausordnung. Auf Dauer kann in der Kindergarten Ihnen die Herausgabe der Kinder nicht verweigern, den Vertrag aber, auch fristlos, kündigen. Liebe Grüße NB
Berlin!
Das ist eine Individualvereinbarung. Und die Kinder werden nicht den Eltern entzogen, es werden lediglich Zeiten festgelegt, zu denen abgeholt werden kann. In besonderen Fällen wird es Ausnahmen geben. Sprich mit der Einrichtung, bevor Du solche Geschütze auffährst. Frag doch einfach mal, warum und wieso und weshalb.
Felica
In Zuge von Corona ist es in vielen Eibrichtungen üblich das man Bring- und Abholzeiten zum Schutz aller begrenzt. Wo also ist das Problem soch entweder daran zu halten oder das Kind halt selbst zu betreuen?
Mamamaike
Hallo, pädagogisch betrachtet ist es häufig so, dass es einen gemeinsamen Abschluss in der Kita gibt, um den Tag für die Kinder zu strukturieren und Übergänge zu schaffen. Dafür ist es gut, wenn möglichst alle Kinder teilnehmen. Außerdem stellt eine geregelte Abholzeit die Betreuung der übrigen Kinder sicher, da nicht öfter ein/e Erzieher/in aus dem Geschehen geht. Vielleicht liegt es aber auch daran, um die Corona-Hygiene zu gewährleisten. Frag doch einfach nach dem Grund, das wäre am einfachsten. Viele Grüße
emilie.d.
Kindesentzug ist strafbar. Wenn Du hingehst, sie Dir öffnen und Du Dein Kind verlangst, müssen sie es Dir aushändigen. Soweit die Theorie. In der Praxis können sie Dir den Betreuungsvertrag kündigen, wenn Du Dich nicht an die vereinbarten Betreuungszeiten hältst und ständig so vorbei kommst. IdR sitzt der Kiga da am längeren Hebel.
Dream2014
Verstehe nicht wo jetzt das Problem liegt sich jetzt an die gegebenen Abholzeiten zu halten ? In der jetzigen Coronazeit ist die Betreuung der Kinder in den Kindergärten bestimmt nicht einfach, da sollten die Eltern sich schon an solche Regeln halten können. Es besteht ja auch die Möglichkeit die Kinder selber zu betreuen.
Tini_79
emilie hat es gut beschrieben. Natürlich dürfen sie das nicht, das ist wohl jedem klar. Aber verständliche Gründe wird es geben (z.B. Mittagsschlaf von 13 bis 14 Uhr) und wenn diese dir dauerhaft nicht zusagen, dann passt die Einrichtung wohl nicht. Interessant wäre es bei einer städtischen Kita, bei der die Platzvergabe durch die Gemeinde erfolgt und diese ja dann auch Ersatz bieten müsste.
cube
Ganz unabhängig von Corona hat jeder KiGa ein Konzept. Innerhalb dieses Konzeptes gibt es Zeiten, in denen mit den Kindern "gearbeitet" wird und deswegen keine Abholung möglich ist bzw. unterbunden wird (dringende Gründe wie Arztbesuche, Therapieen etc ausgenommen nach Absprache). Im Vertrag sind also auch entsprechende Abholzeiten festgelegt. Diesem Konzept habt ihr mal vertraglich zugestimmt. Nun wurden die Zeiten coronabedingt geändert - das st für viele Eltern unpraktisch, aber offenbar oftmals nicht anders zu regeln. Die Kita kann aber schlecht ihren ganzen Ablauf stören lassen und damit auch das Spiel der Kinder (oder was auch immer sie gerade tun), wenn ständig jemand klingelt. Ich denke also, die Kita ist im Recht gemäß ihres Konzeptes Abholzeiten festzulegen. Ich würde vorschlagen, ein freundliches Gespräch zu suchen und die Gründe da zu legen, warum ihr euer Kind früher abholen müsst. Das wird vermutlich mehr bringen, als mit Gesetzen etc zu kommen.
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