Frage:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Kurz zum Thema:
Unser Kindergarten hat nun Abholzeiten festgelegt und das Personal ist darauf hingewiesen die Kinder nicht früher ihren Eltern oder Abholberechtigten Personen zu übergeben
Teilweise werden Eltern nochmal weggeschickt
Ist das rechtlich gesehen in Ordnung ? Darf der Kindergarten die Kinder „einbehalten“ und den Eltern ihr Kind verweigern?
Ich würde gerne die rechtl Grundlage diesbezüglich wissen
Danke für Ihre Hilfe
von
Jules2287
am 21.08.2020, 23:23
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Hallo,
im Kindergarten gibt es Regeln, wie es auch im weiterführenden Leben der Kinder sein wird. Da ist es allgemein üblich, dass man die Kinder nicht wild abholen kann, wenn man möchte. Zum Beispiel weil es Ruhezeiten gibt oder Essenszeiten. Bei Abschluss des Vertrages erkennt man an, diese Regeln zu beachten. Auch die Hausordnung. Auf Dauer kann in der Kindergarten Ihnen die Herausgabe der Kinder nicht verweigern, den Vertrag aber, auch fristlos, kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2020
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Das ist eine Individualvereinbarung. Und die Kinder werden nicht den Eltern entzogen, es werden lediglich Zeiten festgelegt, zu denen abgeholt werden kann.
In besonderen Fällen wird es Ausnahmen geben.
Sprich mit der Einrichtung, bevor Du solche Geschütze auffährst. Frag doch einfach mal, warum und wieso und weshalb.
von
Berlin!
am 22.08.2020, 00:42
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
In Zuge von Corona ist es in vielen Eibrichtungen üblich das man Bring- und Abholzeiten zum Schutz aller begrenzt. Wo also ist das Problem soch entweder daran zu halten oder das Kind halt selbst zu betreuen?
von
Felica
am 22.08.2020, 08:05
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Hallo,
pädagogisch betrachtet ist es häufig so, dass es einen gemeinsamen Abschluss in der Kita gibt, um den Tag für die Kinder zu strukturieren und Übergänge zu schaffen. Dafür ist es gut, wenn möglichst alle Kinder teilnehmen.
Außerdem stellt eine geregelte Abholzeit die Betreuung der übrigen Kinder sicher, da nicht öfter ein/e Erzieher/in aus dem Geschehen geht.
Vielleicht liegt es aber auch daran, um die Corona-Hygiene zu gewährleisten.
Frag doch einfach nach dem Grund, das wäre am einfachsten.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 22.08.2020, 09:25
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Kindesentzug ist strafbar. Wenn Du hingehst, sie Dir öffnen und Du Dein Kind verlangst, müssen sie es Dir aushändigen.
Soweit die Theorie. In der Praxis können sie Dir den Betreuungsvertrag kündigen, wenn Du Dich nicht an die vereinbarten Betreuungszeiten hältst und ständig so vorbei kommst. IdR sitzt der Kiga da am längeren Hebel.
von
emilie.d.
am 22.08.2020, 15:22
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Verstehe nicht wo jetzt das Problem liegt sich jetzt an die gegebenen Abholzeiten zu halten ?
In der jetzigen Coronazeit ist die Betreuung der Kinder in den Kindergärten bestimmt nicht einfach, da sollten die Eltern sich schon an solche Regeln halten können.
Es besteht ja auch die Möglichkeit die Kinder selber zu betreuen.
von
Dream2014
am 22.08.2020, 17:38
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
emilie hat es gut beschrieben. Natürlich dürfen sie das nicht, das ist wohl jedem klar.
Aber verständliche Gründe wird es geben (z.B. Mittagsschlaf von 13 bis 14 Uhr) und wenn diese dir dauerhaft nicht zusagen, dann passt die Einrichtung wohl nicht.
Interessant wäre es bei einer städtischen Kita, bei der die Platzvergabe durch die Gemeinde erfolgt und diese ja dann auch Ersatz bieten müsste.
von
Tini_79
am 22.08.2020, 19:26
Antwort auf:
Darf ein Kindergarten den Eltern das Kind verweigern?
Ganz unabhängig von Corona hat jeder KiGa ein Konzept. Innerhalb dieses Konzeptes gibt es Zeiten, in denen mit den Kindern "gearbeitet" wird und deswegen keine Abholung möglich ist bzw. unterbunden wird (dringende Gründe wie Arztbesuche, Therapieen etc ausgenommen nach Absprache). Im Vertrag sind also auch entsprechende Abholzeiten festgelegt.
Diesem Konzept habt ihr mal vertraglich zugestimmt.
Nun wurden die Zeiten coronabedingt geändert - das st für viele Eltern unpraktisch, aber offenbar oftmals nicht anders zu regeln. Die Kita kann aber schlecht ihren ganzen Ablauf stören lassen und damit auch das Spiel der Kinder (oder was auch immer sie gerade tun), wenn ständig jemand klingelt.
Ich denke also, die Kita ist im Recht gemäß ihres Konzeptes Abholzeiten festzulegen.
Ich würde vorschlagen, ein freundliches Gespräch zu suchen und die Gründe da zu legen, warum ihr euer Kind früher abholen müsst. Das wird vermutlich mehr bringen, als mit Gesetzen etc zu kommen.
von
cube
am 22.08.2020, 20:14