LucyLustig
Guten Tag, mein Sohn (1,5 Jahre alt) hat eine Form von Epilepsie, wodurch er bei Infekten häufig Fieberkrämpfe bekommt (durch die Häufigkeit nicht mehr so harmlos). Die KiTa weiß darüber Bescheid und hat auch ein Notfallmedi, über dessen Gabe vier Mitarbeiter eingewiesen wurden. Bisher war es aber immer so, dass der Kleine nach 2-3 Minuten allein aus dem Krampf herausgekommen ist, das Medi also gar nicht verabreicht werden musste. Nun ergab sich der Fall, dass durch Krankheitsausfälle keiner der geschulten Mitarbeiter im Dienst war. Die KiTa-Leitung teilte uns dies mit und erklärte, dass unser Sohn daher nicht betreut werden könne. Da mein Mann und ich beide berufstätig sind, ist es aber auch nicht so leicht, dann einfach mit unserem Sohn zu Hause zu bleiben. Hat die KiTa das Recht, einfach die Betreuung zu verweigern? Mein Mann und ich haben auch erklärt, dass es für uns ok wäre, wenn das Notfallmedi dann halt nicht gegeben wird (ist ja richtig, dass in der KiTa nicht einfach so irgendwer Medis geben darf). Schließlich wird so oder so ein RTW gerufen und aktuell ist unser Sohn ja infektfrei (wir würden ihn ja eh nicht krank in die KiTa schicken), wodurch ein plötzlicher Fieberkrampf sehr unwahrscheinlich ist. Zudem war ja bisher die Gabe des Medis auch nie notwendig. Über eine Antwort bzgl der rechtlichen Lage würde ich mich sehr freuen.
Hallo, halte ich für sehr problematisch. Grds ist es schon schwierig, dass die Mitarbeiter das Medikament überhaupt geben - ich denke nicht, dass sie dazu befugt sind (bei uns durften sie noch nicht einmal Pflaster kleben). Ich halte es nicht für Aufgabe des KiGas, hierfür Mitarbeiter zu schulen (und schon gar nicht alle). Insofern ist die Entschedung des KiGas nach meiner Meinung zuklässig. Liebe Grüße NB
peekaboo
es Euch vor ein Problem stellt. Wäre das Geschrei nicht groß, wenn ohne "Fachkraft" betreut werden würde und dem Sohn würde etwas passieren? Im Übrigen können Fieberkrämpfe auch einfach so auftreten. Mein Sohn war auch von Fieberkrämpfen betroffen. Das erste mal saß ich im Flieger mit ihm auf dem Weg in den Urlaub. Der Flieger befand sich schon auf der Startbahn und es fing an. Der Pilot drehte sofort um und ein sich an Board befindlicher Medizinstudent betreute das Kind bis der Rettungswagen kam. (Das Kind war vollkommen gesund). Das zweite mal, ging er gesund ins Bett und ich schaute bevor ich schlafen ging noch mal nach ihm und er lag da vollkommen verkrampft. Wir hatten die ganze Palette durch von der Johns Hopkins Universität in Baltimore bis die HD Uniklinik... Alle Ärzte versicherten uns, das verwächst sich und kann halt häufiger zu Epilepsie führen. Inzwischen ist er erwachsen und es hat sich "verwachsen". Ich würde evtl. für den Notfall versuchen die Familie einzuspannen, oder mit dem Vorgesetzten sprechen, ob Du und Dein Mann zeitversetzt arbeiten können. LG Peeka
cube
Euer Kind leidet unter einer Erkrankung, die eine Einweisung des Personals zur Gabe von Notfall-Medis notwenig gemach hat. Nur diese dürfen das Medi dann geben. Ist kleiner dieser Erzieher anweisend wg zB Krankheit, darf die Kita nicht betreuen. Würde euer Kind nämlich das Medi doch benötigen - was eben keiner im Vorfeld sagen kann - dürfte es keiner verabreichen. Entweder kann es jederzeit dazu kommen, dass dieses Medikament gegeben werden muss oder eben nicht. Ausnahmen funktionieren dabei nicht. Das ist zumindest mein Kenntnisstand. Wie sollte das auch zu rechtfertigen sein? Weil ihr arbeiten müsst, entfällt die Notwendigkeit einer Medikamentengabe plötzlich komplett. Verstehst du, was ich meine? Das stellt die Notwendigkeit eigentlich grundsätzlich in Frage. Ich würde auch eher schauen, dass man für diesen Fall - der sicher nicht ständig vorkommen wird bei 4 geschulten Mitarbeitern - eine anderweitige Betreuung in petto hat.
Berlin!
Sie darf dass nicht nur, sie muss sogar. hauptsächlich, weil die Kita aber sowas von on der Haftung ist, wenn dann doch etwas passiert. Dann haben sie nämlich wissentlich auf adäquate Hilfe verzichtet. Von dieser Haftung könnt ihr die Kita theoretisch freisprechen, Die Kita muss sich aber darauf nicht einlassen.
luvi
Hallo, Ich würde darauf bestehen, dass mehr Mitarbeiter diese Schulung bekommen. LG luvi
Ani123
Ich kenne den Fall aus Sicht der Erzieherin. Wir haben ein Kind in die Gruppe bekommen, wo die Gabe von Medikamenten bei Bedarf notwendig war. Bestätigen musste das der Kinderarzt. Zudem brauchten wir einen Medikamentenplan. 3 Erzieher haben einen befristeten Zusatzvertrag bekommen, worin stand, dass bei Kind X Medikamente nach Medikamentenplan verabreicht werden dürfen. Die 3 Erzieher haben den unterzeichnet, hätten ihn jederzeit widerrufen können. Die Eltern mussten einen Zusatzvertrag unterzeichnen, indem stand, welche 3 Erzieher Medikamente an ihr Kind verabreichen dürfen. Zeitgleich wurde darauf hingewiesen, dass für ggf. auftretende Komplikationen die Kita keine Haftung übernimmt und dass wenn keiner von den genannten Erziehern anwesend ist das Kind nicht betreut wird. Die Eltern haben es unterzeichnet. Als wirklich alle 3 Erzieher nicht da waren wurde das Kind nicht betreut. Das konnte auch kurzfristig sein. Weitere Erzieher wurden nicht eingewiesen. Das geschah nur wenn jemand auf absehbarer langer Zeit fehlte. Ich finde die Haltung der Kita richtig. Denn wenn wirklich was passiert und das Medikament hätte helfen können und wurde nicht verabreicht, dann machen sie der Kita Vorwürfe. Vor allem aber auch sich selbst, das zugelassen zu haben. Und dabei ist es irrelevant, ob sie der Kita vorher mitgeteilt haben, dass sie das Medikament nicht geben müssen. Können Sie es wirklich mit ihrem Gewissen vereinbaren wenn dann was passiert?
Btby
Wir haben auch so ein Mädchen bei uns in der Kita. Ganz ehrlich ich hab der Mutter einen Vogel gezeigt und ihr gesagt das ich in so einer Situation immer ein Krankenwagen rufen würde und erste Hilfe leiste. Ich geb keinem Kind in meiner Kita bei einem Krampfanfall ein Zäpfchen! Dazu bin ich auch nicht verpflichtet! Mal abgesehen davon ist personell gerade die Kacke am dampfen und erst gestern kam ein Schreiben vom Senat das Betreuungszeiten verkürzt werden können wenn nötig
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