Darf Tagesmutter bei sehr leichten Erkältungssymptomen die Betreuung verweigern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Tagesmutter bei sehr leichten Erkältungssymptomen die Betreuung verweigern?

Hallo, meine Tochter geht seit einem 3/4 Jahr zu einer Tagesmutter. Mein Mann und ich arbeiten und sind auf Betreuung angewiesen. Die Tagesmutter hat im letzten halben Jahr häufig nicht betreut. Sie musste zum Amt, war selbst erkrankt oder wollte zu einer Beerdigung. Sie verweigert jetzt auch die Betreuung, wenn die Kinder eine laufende Nase haben. Das kommt bei so kleinen Kindern (meine Tochter ist 22 Monate) jedoch häufig vor. Ich habe, ob der hohen Ausfallzeiten bereits Probleme bei meinem Arbeitgeber, bin langsam verzweifelt und weiß nicht weiter. Die Gespräche mit meiner Tagesmutter diesbezüglich waren ergebnislos. Was kann ich tun? Wie ist hier die rechtliche Situation? Es versteht sich von selbst, dass kranke Kinder zuhause bleiben. Aber wegen ein wenig laufender Nase (sie hat bespw. auch eine Pollenallergie) kann ich doch nicht ständig mit ihr zuhause bleiben. Liebe Grüße, Miepsy

von Miepsy am 04.04.2022, 06:04



Antwort auf: Darf Tagesmutter bei sehr leichten Erkältungssymptomen die Betreuung verweigern?

Hallo, man muss unterscheiden: 1. Sie ist krank -> höhere Gewalt 2. Sie hat etwas anderes vor, zB eine Beerdigung -> nur ok bei nahen Angehörigem 3. Kind krank -> erkundigen Sie sich bei der Bezirksregierung, was die Vorgaben sind Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2022



Antwort auf: Darf Tagesmutter bei sehr leichten Erkältungssymptomen die Betreuung verweigern?

In der Regel gibt es für jedes Bundesland einen Schnupfenplan. An den haben sich Betreuungseinrichtungen zu halten. Auch Tagesmütter. Der ist nicht in jedem Bundesland sinnvoll, aber leider bindend, bzw. Manche sind da sehr streng mit.

Mitglied inaktiv - 04.04.2022, 09:49



Antwort auf: Darf Tagesmutter bei sehr leichten Erkältungssymptomen die Betreuung verweigern?

Was steht denn im Vertrag zu den Ausfallzeiten? Grundsätzlich ist ja ein bestimmter Umfang an Betreuung geschuldet, Urlaub etc. ist extra geregelt. Ist die T; krank, dann kann sie nicht betreuen, logisch. Aber für private Verpflichtungen einfach mal so freu machen halte ich ob des bestehenden Vertrages für problematisch. Was die laufende Nase angeht: erkundige Dich, welche Vorgaben es dafür in Eurem BL gibt.

von Berlin! am 04.04.2022, 14:34



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