Jofi
Guten Abend, Es ist vielleicht eine etwas ungewöhnliche Frage aber vielleicht finde ich trotzdem Hilfe was ich tun könnte. Wir haben einen Krippenplatz ab Herbst, nur leider gibt es Entwicklungen in Kita die mich dazu bewegen dass ich gern von dem Vertrag zurücktreten möchte, was möglich wäre, nur leider verweigert der Kindsvater die Unterschrift. Es gab lange Gespräche aber er lenkt nicht ein. Ich hab auch eine Alternative gefunden aber bevor wir nicht aus dem Vertrag sind kann dort nichts "fest" gemacht werden und ewig werden sie den Platz auch nicht frei halten, sodass nun auch etwas Zeitdruck herrscht. Er sieht den ursprüngliche Platz als "sicher"und möchte kein Risiko eingehen ohne Betreuung dazustehen. Wir sind getrennt und die Konsequenzen wenn es nicht klappt hätte primär ich zu tragen. Welche Möglichkeit habe ich bei gemeinsamen Sorgerecht dagegen "vorzugehen"? Ich glaube nicht das unser Kind dort gut aufgehoben ist. Und würde sogar notfalls länger zu Hause bleiben, könnte er mich dazu zwingen unser Kind (dann 1 Jahr) dort Einzugewöhnen? Falls wir nicht aus dem Vertrag wegen ihm kommen? Die Kita würde dann nach gewisser Zeit von ihrer Seite kündigen, aber ich find es ist Unsinn den Platz zu besetzen wenn ich unser Kind sowieso nicht hinbringen werde. Alles etwas verzwickt, aber ich hoffe auf Tips Viele Grüsse
Hallo, das ist kein Geschäft des täglichen Lebens und der Vater muss zustimmen. Er hat hier, finde ich, berechtigte Gründe, abzulehnen. Sie können versuchen, es ersetzen zu lassen. Liebe Grüße NB
Pamo
Bist du sicher, dass sein Einverständnis rechtlich erforderlich ist? Bei wem lebt das Kind denn? Lebt es bei dir und der Vater hat "nur" Umgang? Oder lebt ihr das Wechselmodell? Grundsätzlich kannst du einen Antrag an das Familiengericht stellen, dass man dort seine Unterschrift ersetzt.
Ally79
Die Frage ist ja, ob er für dich Betreuungsunterhalt zahlt, der wegfällt wenn du wieder arbeiten gehst. Dann könnte es durchaus sein, dass er darauf bestehen kann, dass das Kind ab dem 1. Geburtstag in die Betreuung geht und du damit arbeiten.
Jofi
Also die Maus lebt bei mir, er hat Umgang. In der Kita hab ich nachgefragt und seine Unterschrift wird leider benötigt. Er zahlt Betreuungsunterhalt aber soweit ich weiss fällt er ja nicht automatisch weg, wenn sie betreut wird, die ersten 3 Jahre hätte ich unabhängig davon Anspruch und Berufstätigkeit wäre in der Zeit ja auch überobligatorisch. Wie könnte man denn die Unterschrift ersetzen lassen?
Pamo
Meines Erachtens ist die Unterschrift des KV nicht nötig, da er nicht für die Dinge des täglichen Lebens zuständig ist. Egal was ein Kita-Mitarbeiter sagt. Blöd nur, dass er den Vertrag zunächst mit unterschrieben hat. Aber Frau Bader weiß das genauer. Ersetzt wird die Unterschrift beim Familiengericht. Dafür brauchst du keinen Anwalt, das beantragst du vor Ort selber, ggfs mit Hilfe eines Rechtspflegers, der das für dich aufnimmt.
Mausi 36
Hier musste der Kindergartenvertrag und auch die Anmeldungen für Schulen und Betreuung von beiden Eltern unterschrieben werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sei dies unumgänglich, teilte mir die Gemeindemitarbeiterin mit.....
mamavonbaby
Beim nächten Mal erwähst du NICHT, das du getrennt bist. So ein Theater wegen dem geteilten Sorgerecht...gibt es überhaupt irgendein Paar bei dem es nach der Trennung reibugslos läuft? Ich kenne keines.
Jofi
Vor allem was mich am meisten ärgert ist dass er anfangs dafür war eine Alternative zu finden und ich hatte viel Glück eine andere Kita zufinden, die zudem auch noch näher am Wohnort ist und jetzt will er nicht unterschreiben, weil die neue Kita nichts schriftlich macht...bevor nicht die Bedarfsnummer vom anderen durch Aufhebung wieder frei gegeben wird... das Ende vom Lied wird sein dass der neue Platz weg ist. Wie weit muss ich bei dem Antrag beim Familiengericht nachweisen aus welchem Grund ich die Unterschrift ersetzen lassen möchte bzw muss ich nachweisen dass wir zu keiner Einigung privat gekommen sind? Es sind ja bisher "nur" 4 - Augen- Gespräche gewesen und um sich um eine Mediation oder ähnliches zu kümmern fehlt ein wenig die Zeit..weil die neue Kita nicht "ewig" auf uns wartet... Und ja es ist traurig dass man nach der Trennung sich teilweise gegenseitig mehr Probleme macht als sein muss..und in diesem Fall merkt man, dass er auf eine Art Machtspielchen betreibt und das wird sicher auch nicht das letzte Mal bleiben.
cube
wie ich finde, nicht ganz unberechtigt - befürchtet, dass dann gar kein Platz zur Verfügung ist? Der 1. soll OHNE irgendeine schriftliche Zusage des 2. Platzes gekündigt werden. Da wäre ich - ganz ohne Trennung etc - auch vorsichtig. Die 2. Kita könnte durchaus schriftlich bestätigen, dass der Platz bix xxx reserviert wird und nach Vorlage der bestätigten Kündigung von Kita 1 etc usw. Die schlichte Aussage "ja, sie können den Platz haben" hat auch hier bereits zu vielen Fragen geführt im Sinne von "man hat mir mündlich zugesagt und jetzt bekomme ich den Platz doch nicht - was kann ich tun?". Ohne etwas Verbindliches/schriftliches würde ich tatsächlich auch nicht Platz 1 einfach kündigen.
Jofi
@ cube Ich kann den Gedanken natürlich verstehen.. Hauptsache sicher... aber mittlerweile ist für mich das Vertrauen sehr gestört in die Kita in welche sie bisher gehen sollte. Und wer gibt sein Kind schon gern einfach nur irgendwo ab, nur weil der Platz sicher ist aber die Rahmenbedingungen u.a. sich sehr verschlechtert haben? Dann schau ich, dass ich notfalls selbst weiterhin mein Kind betreue, wenn es möglich ist und weiter nach einem Platz suche. Also möchte ich, unabhängig davon ob es mit der anderen Kita klappt, zurückzutreten. Und wäre ja auch diejenige welche die Konsequenzen im Alltag und Beruf zu tragen hätte.
Ally79
Vielleicht irre ich mich, aber wenn du wieder arbeitest muss dann der Vater tatsächlich noch vollen Betreuungsunterhalt zahlen? Das würde durchaus erklären, warum er möchte, dass das Kind ab dem 1. Geburtstag betreut ist. Und das finde ich durchaus nachvollziehbar.
cube
dem Einkommen der Mutter. Der Anspruch besteht bis zum 3. LJ auch bei Erwerbstätigkeit - allerdings wird das Einkommen natürlich angerechnet und der Bedarf verringert sich entsprechend. Der BU soll die Differenz zwischen dem, was vorher beiden zur Verfügungstand und nun der Mutter durch keine oder eingeschränkte Erwerbstätigkeit fehlt ausgleichen. Insofern wäre es natürlich für den Vater eine finanzielle Erleichterung, wenn Kind betreut ist UND die Mutter arbeiten geht.
cube
Naja, ich denke, der Vater hat auch im Blick, dass er bei "kein Platz" defintiv weiter den bisherigen Betrag an BU zahlen muss. Wenn vorher besprochen war, dass du aber wieder arbeiten gehst und sich dadurch auch seine U-Zahlungen verringern, ist es natürlich ins einem Interesse, dass es eine Betreuung gibt. Was ich auch ein Stück weit verstehen kann. Wie dem auch sei: "Die Entscheidung über den Besuch einer Kita wurde von der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung3 inzwischen als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung eingestuft. Das Brandenburgische Oberlandesgericht geht immer dann von einer „erheblichen Bedeutung für das Kind“ aus, wenn die Entscheidung geeignet ist, die kindliche Entwicklung auf Dauer zu bestimmen. Gemessen daran müsse man im Allgemeinen auch die Entscheidung darüber, ob, ab welchem Alter und für wie lange ein Kind eine Kindereinrichtung besuchen soll, als wesentlich für die weitere kindliche Entwicklung ansehen. Dies folge schon im Allgemeinen aus dem Umstand, dass es sich dabei für das Kind um einen regelmäßig gravierenden Einschnitt in seinem zukünftigen Tagesablauf handeln werde. Die im Wesentlichen auf seine Familie, insbesondere die Elternteile ausgerichtete Sichtweise des jungen Kindes verändere sich zumindest teilweise, wenn es in eine Kindertageseinrichtung verbracht werde. Folglich können Eltern nur gemeinsam über die Anmeldung in einer Kita entscheiden, die Unterschriften beider Sorgeberechtigter sind zwingend. Vor diesem Hintergrund ist es für die Kita auch entscheidend, nach der Sorge für das Kind zu fragen, damit gewährleistet ist, dass die erforderlichen Unterschriften vorliegen." Entsprechend bei einer Abmeldung/Ummeldung ebenso. Ganz unabhängig von Betreuungsunterhalt oder nicht oder verringert. Ich würde mein Kind auch nicht gerne irgendwo betreuen lassen wollen, wo ich kein gutes Gefühl habe - dennoch spielt ja auch eine Rolle, ob ich den Platz eben wirklich brauche, weil ich eben zB arbeiten muss oder einfach will. Kündigst du den Platz (mit evt. Zustimmung eines Richters/Unterschrift ersetzen), verlierst du ja auch den Rechtsanspruch auf einen anderen Platz über die Stadt. Solltest du also mit KiTa2 Pech haben und findest einen super Job - dann ist niemand mehr verpflichtet, dir einen Platz zu beschaffen. Du hattest einen und hast diesen abgelehnt - damit ist dein Anspruch dann nichtig.
WonderWoman
ganz so einfach ist es nicht. da das einkommen überobligatorisch wäre ist die anrechnung ein individualentscheidung.
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