Stabinchen
Liebe Frau Bader, ich stehe vor folgendem Problem: Meine beiden Kinder (knapp 11 und 13 Jahre) wünschen sich ein Taschengeldkonto, welches ich bei der vor Ort ansässigen Bank eröffnet habe. Ich bin geschieden und habe mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht. Er wohnt ca. 100 km weit weg. Der Vater war vorab informiert und einverstanden mit der Eröffnung der Konten. Nun sollen die Unterlagen der Sparkasse von ihm unterschrieben werden, was er verweigert. Er sei auf einmal der Meinung, die Kinder seien zu jung und er würde entscheiden, wann und ob ein Konto benötigt würde und würde sich dann auch darum kümmern. Von der Mitarbeiterin der Sparkasse habe ich erfahren, dass er wohl versucht hat, eine alleinige Kontovollmacht für die Taschengeldkonten der Kinder zu bekommen. Habe ich eine Chance, wenn ich beim Familiengericht einen Antrag auf die Ersetzung der Unterschrift stelle? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Hilfe! Viele Grüße!
Hallo, ja, das wird klappen. Ich sehe aber die Gefahr, dass er die Konten leer räumt. Warum sollte er sonst alleinige Kontovollmacht haben wollen. Vielleicht macht es mehr Sinn, die Konten auf einen anderen Namen, zum Beispiel auf Ihren, lauten zu lassen. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, ja, da hast du gute Chancen (ich seh das sogar als gesichert, dass du die Unterschrift ersetzt bekommst) Kündige ihm noch einmal an (mit Fristsetzung), dass du im Falle einer Weigerung seiner Unterschrift auf seine Kosten ersetzen lassen wirst. Meist funzt das. floe
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