Lotta1783
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Kündigung. Ist die Kündigung eines Kita-Betreuungsvertrages, die per E-Mail eingeht (nur als Text der E-Mail oder auch als Anhang) auch ohne Unterschrift rechtsgültig? Trift bei Betreuungsverträgen in der Kita ebenfalls die Aussage zu, dass Kündigungen von Verträgen, die nach dem 30.09.2016 geschlossen wurden, keiner Unterschrift mehr bedürfen und auch einfach per E-Mail oder SMS u.a. gekündigt werden dürfen? Welcher § liegt hier zu Grunde? Als Hinweis: Im Betreuungsvertrag selbst ist festgeschrieben, dass die Kündigung des Vertrages durch die Vertragspartner (mit eine Frist von...) schriftlich erfolgen kann. Schriftlich ist also Voraussetzung. Bedeutet schriftlich aber auch automatisch, dass das Schriftstück unterschrieben sein muss? Recht herzlichen Dank. Freundliche Grüße
Hallo, ein Betreuungsvertrag ist ein Dienstvertrag, § 611 BGB. Das Gesetz sieht hier keine Form vor. Aber der Vertrag, was auch zulässig ist. Die Schriftform ist in § 126 BGB geregelt. Da muss man original unterschreiben. Man kann es auch per E-Mail machen, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, § 126 a BGB. Das ist das, was wir Anwälte benutzen, eine Signaturkarte mit einem speziellen Secoder. Eine normale E-Mail genügt diesen Ansprüchen nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Beantwortet Deine Frage nicht, aber ich habe meine Unterschrift mal auf einem weißen Zettel mal gehabt und als Bild. Die füge ich seit Jahren in jedes Dokument ein welches ich unterschreiben muss. Fürs nächste Mal ;-)
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