Mausi712
Hallo Ich hätte da eine Frage... Auch in die Runde allgemein. Möchte diesen Monat noch den Kita Platz kündigen. Ich hab damals den Vertrag allein Unterschrieben weil ich noch nicht verheiratet war bzw mein Gatte damals noch kein Sorgerecht hatte. Nun sind wir ja verheiratet. Muss er zwingend die Kündigung mit unterschreiben? Er ist gerade auf Montage und wird vor März voraussichtlich nicht heim kommen. Er weiss aber Bescheid wegen der Kündigung und ist natürlich einverstanden. Viele grüße
Hallo, Sie haben das Sorgerecht gemeinsam. Da es sich nicht um ein alltägliches Geschäft handelt muss er auch unterschreiben. Um wirksam zu sein, müssen beide Unterschriften im Original vorlegen. Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde sagen nein. der der unterschreibt, kündigt auch. was du machen könntest, falls ihr die möglichkeit habt, dass er dir ein fax schickt, dass er einverstanden ist und du dieses als anlage zur kündigung dazutust
Mitglied inaktiv
Das regelt § 1357 BGB - Kündigung des Kita - Platzes fällt unter den Bereich "Geschäfts zur Deckung des Lebensbedarfs". Falls nicht im Vertrag etwas anderes drinsteht, dann reicht die Unterschrift eines Elternteils (allerdings sollten natürlich beide Eltern einverstanden sein!)
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