Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburtsurkunde usw. ohne Unterschrift des rechtlichen Vaters möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburtsurkunde usw. ohne Unterschrift des rechtlichen Vaters möglich?

Mummel

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Sehr geehrte Frau Bader, Vorneweg: ich bin nicht anwaltlich vertreten, da ich mitten im Anwaltswechsel bin und noch keine neue Vertretung habe. Meine Situation ist kompliziert, ich versuche es kurz zu fassen: Scheidung ist anhängig bei Gericht, Mann reagiert auf nichts und lebt im Ausland - schwer erreichbar dadurch. Ich bin schwanger und bekomme in den nächsten Wochen das Kind. Der Vater ist der neue Partner, getrennt bin ich vom Mann seit 2 Jahren bzw wir leben auch seit 2 Jahren getrennt, weil er im Ausland ist. Wie soll ich nun, da er ja alles ignoriert und nicht mal die Vaterschaft aberkennen möchte, für das Kind zB eine Geburtsurkunde bekommen? Ich kann ohne die Urkunde ja nichts an Unterlagen bekommen oder einreichen. Nicht mal ne Vaterschaftsanfechtung geht ohne Urkunde. Und die Scheidung wird noch ne Weile dauern, die hat nämlich erst begonnen und ohne Kooperation seinerseits wird es schwierig... Ich bitte um Rat und bedanke mich im voraus. MfG Mummel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Aufenthaltsort des Ehemannes unbekannt ist, kann man öffentlich zustellen lassen. Dann wird es sozusagen im Gericht ausgehängt. Klingt komisch, beschleunigt das Verfahren aber ungemein. Wenn er auf nicht reagiert würde ich mich mal auf den Standpunkt stellen, dass sein Aufenthalt unbekannt ist. Und dann eben öffentlich zustellen lassen. Ansonsten ist es natürlich problematisch, weil er bei allem, auch bei der Namensvergabe etc. zustimmen muss und bis zur Rechtskraft der Scheidung auf jeden Fall als der rechtliche Vater gilt. Danach können Sie die Vaterschaft anfechten, auch hier wieder öffentlich zustellen und den neuen Vater eintragen. Ist jetzt eigentlich kein Fall, der so ungewöhnlich und selten ist. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, wenn ich es richtig verstanden habe, brauchst Du keine Unterschrift für die Geburtsurkunde, denn Dein Ehemann wird dort als Vater eingetragen. Erst nach einer rechtsgültigen Scheidung kann diese auf den Kindsvater ungetragen werden. Viele Grüße


Mummel

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Hallo mamamaike, Zwecks der Geburtsurkunde ist es ja so, dass allein schon bei der Bestimmung des Vornamen der rechtliche Vater zustimmen muss, wie ich überall gelesen habe. Und wenn ich diese nicht habe, die ich auch niemals bekommen werde, frag ich mich einfach wie ich das umsetzen soll. Oder gibt's hier und da Standesämter, die ein Auge zudrücken, wenn ich erkläre was Sache ist. Eigentlich verfahren die ja mit allem gleich... so wie man Deutschland und die Bürokratie halt kennt...


misses-cat

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Nein da ihr verheiratet seit wird das Standesamt von ausgehen daß ihr euch auf den Namen geeignet habt den du angibst


Schru

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Kindes. Daher ist es notwendig, dass Dein Kind die Ehelichkeit gerichtlich anficht. Nach Abschluss des Verfahrens ist es dann nichtehelich und hat dann auch keinen rechtlichen Vater mehr, so dass Dein Partner dann die Vaterschaft anerkennen kann. Der Weg über das Gericht ist m.E.die einzige Möglichkeit, Deinen Noch- Ehemann vom Kind rechtlich zu trennen Bez der Vornamensgebung muss Dein Ehemann meines Wissens der Namensgebung zustimmen. Sinnvoll wäre es daher auch seine Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen und auch schon Mal das alleinige SR zu beantragen. Du hast doch sicher Nachweise, dass Du Deinen Mann nicht erreichen kannst,oder? Wurde das im Scheidungsverfahren schon Mal thematisiert? Dann wäre es sicher nicht schlecht, dies im Sorgerechtsverfahren vorzubringen. Grundsätzlich entscheidet das FamG über den Vornamen, wenn sich die Eltern nach einer angemessenen Frist nicht einigen können. Dein Kind bleibt also keines Falls ohne Vornamen. Die Anfechtung der Ehelichkeit kann ggf länger dauern, vor Allem, wenn sich Dein Mann im Ausland aufhält und darüber hinaus nicht mitarbeitet. Theoretisch kann Dir das Standesamt auch schon gleich eine GebUrkunde erstellen, dann eben ohne Vornamen. Das Beste ist, Du lässt Dich von einem Anwalt diesbezüglich beraten oder wendest Dich an das Jugendamt, die Dein Kind auf jeden Fall bei der Anfechtung der Ehelichkeit unterstützen werden. LG Schru


Felica

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Also mein Mann musste mit unterschreiben. Kann aber daran liegen das Anmeldung über das KH lief. Ansonsten würde ich die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen.


Mummel

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Danke für die zahlreichen Antworten. Wie läuft das ab, wenn ich die Unterschrift gerichtlich ersetzen lasse? Und wie lang dauert so was? Muss da der Noch-Ehemann auch wieder informiert werden? Zu Schru: ich habe eine Nachricht wo er mir eindeutig sagt, dass er mir weder helfen wird, noch dass es ihn interessiert. Ist eine WhatsApp Nachricht. Wurde in der Scheidung noch nicht angesprochen, da die noch ganz am Anfang steht und er bisher nicht reagiert hat.


Schru

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Unterschrift ersetzt. Das ist sicherlich davon abhângig, wie eilbedürftig es dem Gericht scheint und ob das Gericht die Unwilligkeit des Ehemanns ebenso sieht. Die wirst aber nichts vor Geburt des Kindes in die Wege leiten können. Daher ist es auch sinnvoll,wenn Du Dich gleich nach Geburt mit dem Standesamt in Verbindung setzt. Wo lebt denn Dein Ehemann? Gibt es überhaupt eine zustellfähige Adresse? LG


Mummel

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Danke Schru, Ja es gibt eine Adresse, er lebt in den USA. Die Adresse war bis dato aktuell und ich denke nicht, dass er umgezogen ist. Wenn er nicht reagiert, weißt du wie lang ein Gericht wartet, bis es handelt? Gibt es da denn offizielle Fristen, nach denen man dann gehen muss? Das alles ärgert mich so sehr. Dass er so viel Einfluss darauf haben kann, dass es mir hier erschwert wird, obwohl ich sogar allein schon räumlich und zeitlich nachweisen könnte, dass er nie als Vater in Frage käme...


mellomania

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du kannst nicht einen nachweis erbringen ob jemand räumlich und zeitlich als Vater in Frage kommt. dieser aspekt hat mit der rechtlichen seite nix zu tun. da würde ich gar nicht anfangen damit. diese möglichkeit besteht gar nicht. es geht um die rechte des kindes bei einem vater, sprich erbe, umgang etc. wenn der umgang nicht stattfinden kann ist das so, das erbe bleibt aber. nur als info. logisch ist das was du sagst. nur hat das nix mit dem titel VATER zu tun. das Gericht wird ihn anschreiben und dann reagieren wenn er sich nicht meldet. wie lange das dauert kann ich dir aber nicht sagen. hoffe für euch dass es schnell geht. alles gute!


Mummel

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Und wenn ich zur Vaterschaftsanfechtung einen DNA Test vorlege, welche Voraussetzungen sind dabei zu berücksichtigen? Weiß das jemand von euch? Ich weiß, ich muss zustimmen und muss für das Kind zustimmen. Und der Vater, der in Frage kommt. Wenn aber der Noch-Ehemann nicht zustimmt bzw nichts davon weiß, reicht trotzdem meine Zustimmung aus? Denn immerhin wird ja SEINE Vaterschaft angefochten. Und welchen Test sollten wir am besten machen? Der müsste ja auch vom Gericht anerkannt werden (die erkennen ja nicht jeden an)... ist es dann besser zum Jugendamt zu gehen und es da zu machen?


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