Leiblicher Vater in die Geburtsurkunde?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Leiblicher Vater in die Geburtsurkunde?

Hallo, und zwar geht es um folgende Situation. Ich bin seit 10Jahren verheiratet, ein gemeinsames Kind mit Ehemann und letztes Jahr kam es zu einer kurzen Trennungsphase,bei der ein anderer Mann dann im Spiel war. In der Zeit wurde ich schwanger. Der evtl. leibliche Vater will nun auch als rechtlicher Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden und das Sorgerecht haben. Mit meinem Mann bin ich wieder zusammen,wir wollten die Ehe nicht einfach so aufgeben. Vom Gericht wurde nun durch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren ein Vaterschaftstest angeordnet. Wie ist es nun,wenn dieser bestätigt,das der andere Mann der leibliche Vater ist? Kann er dann trotz das mein Mann rechtlicher Vater ist und wir zusammen leben,er sich um das Kind (3Monate alt) kümmert etc., die Vaterschaft anfechten? Dem eventuell leiblichen Vater geht es leider nicht um das Kind,sondern darum die Beziehung kaputt zu machen und Unruhe in der Familie zu stiften,das hat er auch mehrfach erwähnt.Wir haben nun Sorge,das er es schafft,damit die ganze Familie kaputt zu machen. Mit dem Umgangsrecht ist nochmal eine andere Sache, wobei dort auch Alkohol,Drogen/Drogenverkauf,Suizidversuche,Depressionen etc. im Spiel sind. Vielen Dank im Voraus.

von Lilly2111 am 23.01.2023, 11:58



Antwort auf: Leiblicher Vater in die Geburtsurkunde?

Hallo, 1. Rechtlich bleibt der Ehemann der Vater.Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet, dann gilt ihr Ehemann gemäß § 1592 Nr. 1 BGB als der Vater des Kindes, selbst wenn das Kind von einem anderen Mann gezeugt wurde. 2. Problem ist eher der Umgang. Hier hat der BGH gesagt, dass zu prüfen ist: Das Gericht hat vor einer Entscheidung nach § 1686 a BGB immer zu prüfen: 1.Stellt der Umgang mit dem biologischen Vater für das Kind eine seelische Belastung dar? 2. Wird das Kind durch das Umgangsrecht in einer dem Kindeswohl schadenden Weise verunsichert? 3.Können mögliche Konflikte zwischen der Kindesmutter und dem biologischen Vater die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen? 4.Wie ist der Umgang im Interesse einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung des Kindes zu bewerten? Unverzichtbar ist dabei die Anhörung des Kindes durch das Gericht. Liebe Grüße

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2023



Antwort auf: Leiblicher Vater in die Geburtsurkunde?

Wenn der andere Mann der biologische KV ist hat er ein Recht auf Umgang. Allerdings hat er auch Pflichten. Sollten Sie Bedenken bezüglich des Umgangs haben können sie das beim JA bekannt geben. Achten sie darauf, den KV nicht schlecht zu machen. Dazu neigen viele gerade in so einer Situation wie sich befinden. Eventuell kann der Umgang anfangs mit einer Person vom JA aus stattfinden. Sie als Begleitperson dabei zu haben finde ich nicht gut gewählt, weil der KV daraus schließen kann, dass sie doch für eine Beziehung sind. Evtl. findet er das sogar noch gut, dass sie beim Umgang dabei sind. Eine unabhängige Person vom JA ist da besser. Der Umgang kann auch im Babyalter schon erfolgen. Meist wegen stillen mehrmals wöchentlich für 1-2 Stunden statt direkt z. B. 14tägig über das Wochenende. Stellen Sie sich darauf ein, dass dem KV der 14tägige Umgang zusteht. Evtl. auch noch mehr, wenn er will und es dem Kindeswohl dient. Arbeiten Sie mit dem JA zusammen zum Wohl des Kindes. Z. B. wird ein Umgangsplan gemeinsam erstellt. Der KV hat auch Pflichten und das ist dass er Unterhalt zahlen muss. Auch da sollten sie sich vom JA Hilfe holen um das zu bekommen was dem Kind zusteht. Auch wenn sie ohne den Unterhalt auskommen, denken Sie daran, es ist für das Kind. Wenn sie es nicht brauchen legen sie es auf ein Konto und überlassen es z. B. dem Kind wenn es volljährig ist. Verzichten Sie nicht darauf. Das die Situation für ihre Familie schwer ist glaube ich. Allerdings ist das nun mal so und dem Baby deshalb den vermutlich biologischen KV zu verheimlichen ist falsch. Sie und ihr Ehemann müssen damit zurecht kommen, dass das Baby vermutlich einen anderen KV hat. Und wenn er der biologische KV ist wird er in die Geburtsurkunde eingetragen. Er kann sogar das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

von Ani123 am 23.01.2023, 14:26



Antwort auf: Leiblicher Vater in die Geburtsurkunde?

Anwalt einschalten. Es ist bereits ungewöhnlich, das das Gericht überhaupt bei dem Alter des Kindes so weit geht.

von Neverland am 23.01.2023, 17:42



Antwort auf: Leiblicher Vater in die Geburtsurkunde?

In deinem Fall hat erstmal dein Mann die Pflichten da das Kind während der Ehe geboren wurde.....Unterhalt holt sich dein Mann dann vom Erzeuger zurück.Alles weitere klärt das Gericht.....

von Löwenmama62 am 23.01.2023, 18:36



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