Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsanerkennung / Geburtsurkunde

MamiAnonym

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Hallo Frau Bader, Mein Mann hat einen nicht ehelichen Sohn, er hat die Vaterschaft anerkannt. Steht er damit auch in der Geburtsurkunde? Die Mutter behauptet, sie hätte ihn nicht trotz Anerkennung nicht eintragen lassen. Ist das möglich? Muss er dennoch Unterhalt zahlen? Wir benötigen die Geburtsurkunde in Kopie zur Vorlage für einen Antrag und sie weigert sich ihm irgendein Dokument zukommen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass er der Vater des Kindes ist. MfG


Neverland

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Nein ist nicht möglich. Die Frau wird eime alte Geburtsurkunde haben, welche durch die Änderungen ungültig ist. Wissen viele nicht, auch wenn die Ämter darauf hinweisen. Sobald die Anwrkennung durch war, wird das vom Gericht automatisch geändert. Dein Mann kann sich als Vater selbst eine ausstellen lassen. Geht auch online beim zuständigen Standesamt. Dann hat er es schwarz auf weiß.


Pamo

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Er sollte selber eine Geburtsurkunde anfordern, dazu braucht er sie nicht.


MamiAnonym

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Dankeschön, mit viel telefonieren haben wir dann auch mal die Urkunden bestellen können


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