Frage:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Hallo Frau Bader,
am 30.06.18 ist unsere Tochter zur Welt gekommen. Vor der Geburt haben mein Freund und ich eine Vaterschaftsanerkennung gemacht. Da mein Freund in Russland geboren ist und seine Geburtsurkunde nicht mehr auffindbar ist (Beantragung dauert 6 Monate), bekommen wir für unsere Tochter keine Geburtsurkunde. Die Standesbeamtin möchte mich nicht alleine als Mutter eintragen weil mein Freund die Vaterschaft anerkannt hat. Dadurch dass sie mir die Geburtsurkunde von meiner Tochter nicht ausstellt, bekomme ich mein restliches Mutterschaftsgeld nicht und auch kein Elterngeld. Ich bin ratlos. Kann sie mich nicht einfach alleine eintragen?
von
van_essa306
am 08.08.2018, 17:13
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Hallo,
Sie müssten eine Bescheinigung erhalten, die sollte ausreichen. Den Antrag auf EG u KG trotzdem stellen, dann bekommen Sie es ggf später
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2018
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
wird schwer. denn wenn der vater bekannt ist, ist er unterhaltspflichtig. wenn der vater bewusst nicht eingetragen ist, erhälst du unterhaltsvorschuss aber die kasse weiß nicht, bei wem sie das wieder holen kann. das sind rechtliche aspekte.
warum habt ihr das so knapp gemacht erst? das hätte euch doch viel früher auffallen können?
von
mellomania
am 08.08.2018, 22:18
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Hallo!
Also nur weil man den Vater nicht angibt, bekommt man nicht gleich Unterhaltsvorschuss - das müsste man schon beantragen.
Liegt dem Standesamt die Vaterschaftsanerkennung vor oder könntest du dich bei einer anderen Sachbearbeiterin noch einmal als ledige Mutter vorstellen?
von
drosera
am 09.08.2018, 00:52
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Wir dachten, dass die Geburtsurkunde im deutschen Übersetzt reicht, aber das Standesamt möchte auch die Geburtsurkunde in Russisch und das auch noch Original.
Da mein Partner und ich zusammen leben und auch das gemeinsame Sorgerecht haben, habe ich sowas wie Unterhalt nicht beantragt..
Leider liegt dem Standesamt die Vaterschaftsanerkennung schon vor. Zu mir wurde gesagt, dass ich einen Brief schreiben soll, indem ich mich einverstanden erkläre, dass ich alleinig eingetragen werde. Als der Brief ankam beim Standesamt wurde mir gesagt dass das nicht geht, weil der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Ich kann doch jetzt nicht 6 Monate warten, bis ich die Geburtsurkunde bekomme..
von
van_essa306
am 09.08.2018, 12:23
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Hallo, musste bei der Vaterschaftsanerkennung nicht schon die Geburtsurkunde vorgelegt werden? Wenn sie da nur die Übersetzung anerkannt haben müsste es, so wie sie es jetzt auslegen, ja ungültig sein. Es geht doch nicht das das Kind gar keine Papiere hat. Für alle Anträge benötigt man ja die Urkunde. Wenn nichts geht würde ich mit dem Vorgesetzten reden. LG und alles Gute
von
popi
am 09.08.2018, 13:33
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Wenn die Eltern ihre Identität nicht klar belegen können, dann darf die Identität des Kindes auch nicht abschließend beurkundet werden. Eine Bescheinigung wird ja dennoch ausgestellt. Möglicherweise genügt diese für die zu stellenden Anträge. Übrigens gibt es im Bereich Ausländer/Asylsuchende in Deutschland viele Kinder ohne Beurkundung; vor allem dort wo die Eltern auf der Flucht ihre Personaldokumente verloren oder vernichtet haben.
von
Pamo
am 09.08.2018, 14:15
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Hallo,
Leider weiß ich aus Erfahrung, dass die Geburtsurkunde des Vaters zwar für die Vaterschaftsanerkennung ausreichen kann, allerdings nicht ausreichend sein kann für die Geburtsurkunde des Kindes.
Wir standen vor dem gleichen Problem. Das voraussichtliche Standesamt vom Geburtsort wollte ganz viel Papierkram (wahrscheinlich das gleiche wie bei euch), dann würde mein Sohn als Frühchen geboren, in einem Krankenhaus für das ein anderes Standesamt zuständig war, und plötzlich reichten unsere vorhandenen Papiere.
Es kommt also auch auf das Standesamt an. Evtl. könnt ihr mit denen auch noch mal sprechen.
Ich glaube aber auch mal gelesen zu haben, dass man in einem Fall wie eurem trotzdem Elterngeld bekommen kann. Leider kann man die Homepage nicht aufrufen zur Zeit.
Wendet euch mal an die Migrations beratung, evtl. haben die eine Idee. Am besten von einem größeren Ort, die haben mehr Erfahrung.
LG luvi
von
luvi
am 09.08.2018, 20:18
Antwort auf:
Trotz Vaterschaftsanerkennung, nur die Mutter in Geburtsurkunde eintragen?
Ich danke euch allen für die schnellen Antworten. Bei der Vaterschaftsanerkennung mussten wir nur die Personalausweise vorlegen, hätten wir gewusst was das Standesamt alles für Papiere möchte, hätten wir die Anerkennung gar nicht gemacht. Vielleicht haben wir Glück und finden die Geburtsurkunde noch..
Leider erkennt die Krankenkasse die vorläufige Bescheinigung nicht an und zahlt mir das restliche Mutterschaftsgeld nicht aus und ich bekomme dadurch auch keine Bescheinigung für das Elterngeld. Die Elterngeldstelle verlangt leider die Bescheinigung und die muss ich bis Ende August abgeben sonst bekomme ich kein Geld..
von
van_essa306
am 10.08.2018, 11:08