Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin derzeit in der 35. SSW und mein Partner und ich haben bereits vor der bevorstehenden Geburt die gemeinsame Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, da wir nicht verheiratet sind. Das war vor ca. 2 Wochen. Seither meldet er sich plötzlich nicht mehr bei mir. Nun ist es ja so, dass ich zur Namensgebung sein Einverständnis / seine Unterschrift benötige, sowie seine Geburtsurkunde, um eine Geburtsurkunde für das Kind beantragen zu können. Ich habe vom Krankenhaus ein Formular dazu bekommen, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss, sobald das Baby auf der Welt ist, am besten schon im Voraus. Ich habe ihn darüber in Kenntnis gesetzt, jedoch antwortet er auf keine meiner Nachrichten. Was soll ich tun, wenn er sich wirklich nicht mehr meldet und weder seine Geburtsurkunde überreicht, noch das Einverständnis zu Namensgebung unterschreibt?(Den Namen hatten wir eigentlich auch bereits ausgesucht und wir waren beide einverstanden). Ich habe gelesen, dass ich ohne Geburtsurkunde und Namen, das Kind noch nicht einmal krankenversichern lassen kann. Das macht mir große Sorgen.
Ich bedanke mich rechtherzlich im Voraus.
Liebe Grüße.
von
Jm777
am 09.11.2023, 21:02
Antwort auf:
Geburtsurkunde/ Namensgebung
Hallo,
rufen Sie doch mal beim Standesamt an, wie die das haben wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2023
Antwort auf:
Geburtsurkunde/ Namensgebung
Hallo,
was sagt denn das Jugendamt dazu? Da würde ich zuallererst mal nachfragen...
Hat er irgendwelche Vorteile von der Anerkennung, dass die noch wichtig war, Du/das Kind jetzt aber uninteressant ist (zB Sicherung des Aufenthaltsstatus)? In dem Falle solltest Du über eine Anzeige nachdenken...
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 09.11.2023, 23:51
Antwort auf:
Geburtsurkunde/ Namensgebung
Unschön, aber kein Drama...
Am Ende läuft es so:
Du setzt ihn über die Geburt in Kenntnis, sollte er das Kind besuchen kommen, muss er halt kurz unterschreiben.
wenn Du nix von ihm hörst: Dann schickst Du ihm ein Einschreiben und bittest um Unterschrift innerh. von 7 Tagen (kurze Frist sehe ich hier gerechtfertigt) mit genauer Datumsangabe.
Wenn er das nicht tut, gehst Du direkt zum Amtsgericht und erbittest um Ersetzung seiner Unterschrift. Das kannst Du alles jetzt schon vorbereiten solange Du noch Zeit und Ruhe hast.
Evtl. geht ihm jetzt der Ar... auf Grundeis...Das zeigt nur, dass Du tendenziell eher selbständig denken musst.
Das wird schon! Ich hab das alles durch :-)
BTW: habt ihr auch gleich noch eine Titulierung des Unterhalts beim Jugendamt durchgeführt?
VG
D
von
desireekk
am 10.11.2023, 00:36