Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Elternzeit, wenn die Geburtsurkunde noch geändert werden muss

Frage: Antrag Elternzeit, wenn die Geburtsurkunde noch geändert werden muss

Nerdqueen

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Guten Tag, ich hatte meinen Scheidungstermin vor einer Woche und leider konnten wir keinen Rechtsmittelverzicht einreichen, weil mein Noch Ehemann und ich uns einen Anwalt geteilt haben. Leider stehen wir jetzt vor dem Problem, dass mein Freund und ich uns gerne die Elternzeit teilen würden, aber wir nicht wissen, ob die Bestätigung der rechtskräftigen Scheidung vor der Geburt (ET 10.2.22) eintreffen wird. Alle Dokumente wie die Anerkennung, dass mein Freund der Vater ist liegen von mir und meinem Noch Ehemann vor, um die Geburtsurkunde nachträglich beim Standesamt zu ändern. Wie sieht das mit der Elternzeit aus? Mein Freund würde gerne Elterzeit nehmen. Und zwar die ersten zwei Monate nach der Geburt sowie den 9. - 18. Lebensmonat des Kindes. Reicht es auch die korrekte Geburtsurkunde zu einem späteren Zeitpunkt beim Arbeitgeber nachzureichen? Ich schätze im schlimmsten Fall reden wir da von 3-4 Wochen nach der Geburt je nachdem wie schnell das Gericht arbeitet... Leider kann dort niemand das Versenden des Beschlusses beschleunigen. Alternativ bliebe ihm nur die Kündigung seines Jobs, so dass er ab dem 9. Lebensmonat übernehmen könnte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann sich ein Anwalt nicht teilen. Ein Anwalt vertritt immer die Interessen einer Partei. Das bedeutet, dass einer von ihnen anwaltlich vertreten war unter anderen nicht. Nur so am Rande. Ansonsten bekommt man das Protokoll und den Beschluss ca. zwei Wochen nach dem Termin. Dann dauert es noch einen Monat bis es rechtskräftig ist. Wenn das Kind zu früh kommt, kann es knapp werden. Dann ist es ein Riesenverfahren, weil der Vater anerkennen und der Scheinvater aberkennen muss. Liebe Grüße NB


Felica

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Mein Rat wäre, wenigstens auf die ersten beiden Monate zu verzichten. Da er nicht als Vater gilt, solange das ganze nicht rechtskräftig ist, könnte er sowieso keine EZ nehmen. Und es gibt euch Zeit bis zum 9ten Lebensmonat. Ohbe AG hat er auch keine EZ. Auch wenn er, sobald er als Vater gilt, EG beziehen kann.


Nerdqueen

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Ich weiß, aber dann hätte er nach einer Kündigung die Zeit mit dem Kind, die ihm viel bedeutet, und ich würde dann arbeiten gehen.


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