Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitjob nach Vollzeit?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeitjob nach Vollzeit?

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Hallo liebe Frau Bader, habe am 18.06 schon mal angefragt. Ich möchte gerne wissen, ob mein AG verpflichtet ist mir einen Teilzeitjob anzubieten, wenn ich vorher Vollzeit gearbeitet habe. Steht mir eigentlich Arbeitslosengeld nach der Elternzeit zu? Bin gerade mit meinen zweiten Kind in der Elternzeit. Beide Zeiten haben sich überschnitten. Die Elternzeit meines Jüngsten endet Ende April 2005. Vielen Dank fürs Antworten im voraus. Grüße tina19


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Arbeitslosengeld erhalten Sie, wenn Sie keinen Arbeitgeber haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, die Anwartschaften erfüllen u nicht gesperrt sind. Gruß, NB Gruß, NB


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