Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Da mein Arbeitgeber und ich uns bezüglich Teilzeitarbeit in meinem Betrieb leider nicht einigen können, habe ich einige Fragen an Sie: 1) Unter welchen Umständen dürfte mir mein Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit für einen anderen Arbeitgeber verbieten? 2) Muß ich auch für eine selbständige Tätigkeit die Genehmigung meines Arbeitgebers einholen? 3) Unser Chef geht zum 31.12.02. Ein Nachfolger wird voraussichtlich erst später (ca Mitte 2003) bestellt. Niemand sonst hat voraussichtlich die Personalbefugnis in dieser Zeit! Kann mir mein jetziger Chef bereits eine "Blanco-Genehmigung" für die Zukunft ausstellen, falls ich in dieser Zeit einen Teilzeitjob bei einem anderen AG finde oder müssen in der Genehmigung detaillierte Angaben (AG, Stunden, Branche, etc.) stehen? Kann die Gehnehmigung vom Neuen zurückgezogen werden? Vielen Dank im Voraus. Wurzeline
Hallo, Sie brauchen für jede Art eine Zustimmung des AG, diese kann jedoch auch allgemein im voraus erteilt werden. Gruß, NB
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