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Hallo Frau Bader, ich, 31 J., verheiratet, aus NRW, bin teilzeitbeschäftigt (20 Std./Woche), der Arbeitsvertrag ist befristet bis 31.03.2010, ich bin über den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert zudem bin ich nebenbei noch selbstständig (ohne zusätzliche Krankenversicherung). Mein Entbindungstermin ist der 19.05.2010. Die selbstständige Tätigkeit möchte ich vorausichtlich erstmal von April bis September ruhen lassen. Folgende Fragen habe ich: 1. soll oder muss ich mich zum 1. April arbeitslos melden? Oder wäre es besser bis 6 Wochen vor E.-Termin die selbstständige Tätigkeit weiter auszuüben. 2. bekomme ich in beiden Fällen Elterngeld und Mutterschaftsgeld? 3. wie bzw. über wen bin ich krankenversichert? Für Ihre Mühe vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße und eine schöne Weihnachtszeit wünscht Ihnen Nicole
Hallo, 1. 3 Mo. vorher 2. EG ja, MG nur, wenn Sie arbeitslos sind für diese Tätigkeit, ansonsten evtl. den Einmalbetrag von www.bmfsfj.de 3. BIs zum Ende des Mutterschutzes über das AA, wenn Sie dort gemeldet sind, danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Ein frohes Fest, NB
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Liebe Frau Bader, ich habe mich während der Elternzeit selbstständig gemacht und bin bei meinem eigentlichen Arbeitnehmer noch etwas über ein Jahr in Elternzeit. Erst danach möchte ich entscheiden, ob ich wieder zurück in meinen alten Beruf gehen und weiterhin selbstständig bleibe. Die letzten Monate vor dem Mutterschutz war ich in Vollzeit ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich wollen am Ende der Elternzeit die Partnerschaftsbonus-Monate in Anspruch nehmen und es würde – ähnlich wie im Fall Betriebsferien und Partnerschaftsbonus (Elterngeld) vom 5.9. – ein Teil des Zeitraums in die Weihnachtsferien fallen. Bei mir ist es nun so, dass ich selbstständig bin und meine Zeit relativ frei ...
Hallo Frau Bader, ich habe zusammen mit meinen Bruder im Juli´21 unseren elterlichen Handwerks-Betrieb übernommen somit bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH und bin auch voll auf Baustellen dabei. Momentan bin ich in der 17.SS und weiß nicht wie lange ich meinen Beruf ausüben kann da ich sehr schwer Heben muss und und die arbeiten ...
Guten Tag Frau Bader, Wenn ich jetzt in elternzeit eine selbstständige Tätigkeit machen würde , dann wird mir das auf das elterngeld angerechnet, das weiß ich. Aber muss ich mich dann auch selbst krankenversichern und die Beiträge selber zahlen? Denn das sagt eine Freundin von mir das ich das machen müsste wobei ich mir nicht vorstellen kann das i ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine angestellte Tätigkeit. Bald bin ich im gesetzlichen Mutterschutz. Nebenberuflich habe ich noch eine selbstständige Tätigkeit. Darf ich meine selbstständige Tätigkeit im Mutterschutz nachgehen? Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich in diesem Falle auch 6 Wochen vor der Entbindung in meiner nicht-selbstständ ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"
Guten Morgen, ich bin hauptberuflich angestellt tätig und habe nun ein gutes Angebot für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten in welcher ich ca. 700€ monatlich von zuhause aus dazu verdienen könnte (am Laptop vom Bett aus), aufgrund von plazenta praevia totalis möchte mein Frauenarzt mich gerne ins Beschäftigungsverbot schicken, mein Mu ...
Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte mich nebenher selbstständig machen. Zufällig passt es ganz gut zu unserer Familien Planung, da wir bald auch ein zweites Kind planen. Ich habe nun gelesen, dass man das Elterngeld in der selben Höhe durch eine Selbstständigkeit bekommen kann wie bei Kind 1. Mein 1. Kind wurde im ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit Vollzeit angestellt und haben nebenbei eine Selbstständigkeit. Jetzt haben sich einige Fragen ergeben: Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsaftslohn - erhalte ich diesen weil ich angestellt bin? Oder könnte es hier Probleme mit meiner Selbstständigkeit geben? Bei der Berechnung des Elterngeldes ...
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